25.05.2016 - 3.9 Verfahren zur Rechtsauslegung von Satzungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.9
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW, Bündnis 90/Die Grünen
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 25.05.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
der Stadtverordnetenversammlung ein geeignetes Verfahren vorzuschlagen, mit dem zukünftig Meinungsverschiedenheiten zwischen der Stadtverordnetenversammlung und der Verwaltung zum Regelungsinhalt von Satzungen möglichst frühzeitig und vor einschlägigen Entscheidungen ausgeräumt und dessen Auslegung zwischen der Stadtverordnetenversammlung und der Verwaltung vermieden werden können.
Ein Zwischenbericht soll zum Ende des 3. Quartals erfolgen.