25.05.2016 - 3.10 Rahmenbedingungen und Beschluss zum Haushaltsau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr  Exner bringt die Vorlage ein und erläutert diese an Hand einer Power-Point-Präsentation (im Ratsinformationssystem als Anlage zum Tagesordnungspunkt beigefügt).

Im Anschluss beantwortet er die Nachfragen von Herrn Dr. Scharfenberg zu möglichen Mehrbedarfen im Zuge der Funktionalreform und zu realistischen Chancen, den Campus der Stadtverwaltung wegen fehlender Fördermittel mit Geldern der Stadt und des KIS zu sanieren.

Bezüglich der Funktionalreform gebe es noch keine konkreten Zahlen; Erfahrung sei jedoch, dass Kommunen im Zuge dessen nicht besser gestellt werden. Bezüglich der Sanierung des Verwaltungscampus seien die Aussichten auf eine Förderung, die über das Stadthaus hinausgehe, schlecht. Deshalb sei davon auszugehen, dass eine Mischform aus eigenen Mitteln und aufzunehmenden Krediten gewählt werden müsse.

 

Herr Heuer betont, dass im Ausschuss für Finanzen diese Rahmenbedingungen und der Beschluss zum Haushaltsaufstellungsverfahren sehr intensiv debattiert und zwei Prämissen festgelegt worden seien:

Zum einen werde der Ausschuss keine Änderungsanträge zum Haushalt 2017 ohne Nennung einer Deckungsquelle beraten; ebenso keine Anträge, die Auswirkungen auf den noch nicht aufgestellten Haushalt 2017 haben.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

  1. Grundlagen für die detaillierte Haushaltsaufstellung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2017 sind:

 

  • die Planwerte der mittelfristigen Ergebnisplanung, die mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 für das Haushaltsjahr 2017 ff. vorgegeben wurden und

 

  • das aus der mittelfristigen Ergebnisplanung abgeleitete gesamtstädtische Budget unter zusätzlicher Berücksichtigung von Handlungsschwerpunkten der wachsenden Stadt für das Haushaltsjahr 2017.

 

  1. r das Haushaltsjahr 2017 wird der Gesamtfehlbetrag des Ergebnishaushaltes auf eine maximale Höhe von 13 Mio. EUR begrenzt. Der Fehlbetrag wird über Ersatzdeckungsmittel (Rücklagen) ausgeglichen.

 

  1. Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können Umschichtungen innerhalb der Budgets gemäß Haushaltssatzung vorgenommen werden.

 

  1. Etwaige Veränderungen bei nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber  dem Planungsstand dieses Verfahrensbeschlusses (Eckwertebeschluss) ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.

 

  1. Die Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung im Rahmen der Fortschreibung und  Umsetzung des Zukunftsprogramms (ZP) werden weiter intensiviert. Dies schließt eine Aufgabenkritik mit ein.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

12

Ablehnung:

  1

Stimmenthaltung:

  3

 

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Anlagen