08.06.2016 - 5 Sonstiges
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 08.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Finanzielle und organisatorische Beteiligung der Stadt an der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung gegen die geplante Kreisgebietsreform
Herr Kümmel, Leiter des Büros des Oberbürgermeisters, führt dazu aus, dass die Landeshauptstadt Kosten in Höhe von 3.500 Euro (aus dem Verfügungsfond des Oberbürgermeisters) für die Schaffung technischer Voraussetzungen für diese Veranstaltung übernommen habe. Er verweist auf den mit entsprechenden Beschlüssen deutlich gemachten Willen der Stadtverordnetenversammlung, sich „mit aller Entschiedenheit gegen Überlegungen zu einer Eingliederung Potsdams“ einzusetzen und die Aufforderung an den Oberbürgermeister, diese Position gegenüber dem Land zu vertreten. In diesem Sinne habe sich die Landeshauptstadt in Solidarität mit den anderen Kommunen dieser Veranstaltung angeschlossen.
Auf die Anmerkung von Frau Dr. Schröter, dass ein Verlust der Kreisfreiheit für die Landeshauptstadt gar nicht gegeben sei, entgegnet der Oberbürgermeister, dass die Veranstaltung Gelegenheit bot, diese Tatsache zu betonen und gleichzeitig zu kritisieren, was zu kritisieren sei.
Herr Dr. Scharfenberg meint, dass auch Mittel des Verfügungsfonds des Oberbürgermeisters städtisches Geld seien und er die angeführte Begründung nicht nachvollziehen könne.
Im Weiteren werden die angeführten Standpunkte kontrovers diskutiert und von mehreren Hauptausschussmitgliedern die Beteiligung der Stadt an der o. g. Veranstaltung positiv und im Sinne der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung bewertet.
Ergebnis der rechtlichen Prüfung des Antrags der Bewohner des Staudenhofs auf Durchführung einer Einwohnerversammlung
Der Oberbürgermeister betont, dass es dazu keine rechtliche Prüfung gegeben habe und bittet Frau Krusemark, Leiterin des Fachbereiches Recht, Personal und Organisation, den Sachverhalt zu erläutern.
Der Antrag, so Frau Krusemark, beinhalte das Anliegen, das Leitbautenkonzept noch einmal zu diskutieren und den Tagesordnungspunkt in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2016 zurückzustellen. Im Ergebnis der Prüfung der Antragsvoraussetzungen wurde festgestellt, dass diese nicht vorliegen, weil das Anliegen nicht fristgerecht vorlag und das erforderliche Quorum nicht erreicht wurde. Eine Dringlichkeit konnte ebenfalls nicht festgestellt werden.
Sie führt im Weiteren aus, dass das Leitbautenkonzept eben nicht nur die Bewohner der umliegenden Straßen der Potsdamer Mitte betreffe, sondern alle Potsdamer - insofern sei das erforderliche Quorum nicht erreicht worden.
Herr Dr. Scharfenberg betont, dass er diese Einschätzung kritisch sehe, denn unmittelbar betroffen seien ca. 400 Einwohner und damit das Quorum erreicht. Mit einer „Dringlichkeit“ habe das gar nichts zu tun, denn der Beschluss hätte ohne Not auch 4 Wochen später gefasst werden können. Darüber hinaus hätte der Oberbürgermeister die Stadtverordnetenversammlung über das Vorliegen dieses Antrags informieren müssen; dieser Pflicht sei er aber nicht nachgekommen.
Da es hier um eine Auslegung der geltenden Hauptsatzung gehe, müsse dies rechtlich geklärt werden.
Der Oberbürgermeister weist der Vorwurf der Pflichtverletzung zurück und betont, dass hier die Hauptsatzung scheinbar unterschiedlich ausgelegt werde. Damit bleibe nur die Prüfung bei der Kommunalaufsicht und eine ausführliche Darlegung des Prüfergebnisses.
Herr Kirsch plädiert dafür, die möglichen Konsequenzen zu überlegen, denn nur dann mache eine weitere Prüfung einen Sinn.
Herr Schüler führt aus, dass er die Auffassung der Fraktion DIE LINKE nicht teile und plädiert für eine rechtliche Prüfung.
Herr Finken sieht in dem Anliegen der Fraktion DIE LINKE einen Versuch, auf den gefassten Beschluss Einfluss zu nehmen.
Dies weist Herr Dr. Scharfenberg zurück und bittet die Verwaltung, ihre Auffassung schriftlich zu fixieren und zu prüfen, wer die rechtliche Bewertung veranlasse. Hier gehe es vor allem darum, Klarheit in der Auslegung der Hauptsatzung zu schaffen.
Der Oberbürgermeister betont, dass seitens der Verwaltung keine Möglichkeit bestanden habe, die vorliegenden Unterschriften auf ihre Zulässigkeit zu prüfen. Möglicherweise sei die Hauptsatzung an dieser Stelle zu unpräzise und müsse klarer definiert werden. Es könne aber auch nicht sein, dass bestehende Regelungen im eigenen Interesse definiert und Sachverhalte konstruiert würden.
Auf Nachfrage von Frau Dr. Müller, bis wann die ausführliche Darlegung des Prüfergebnisses vorliegen könne, wird der 15.06.2016 genannt.
Spendenstand Garnisonkirche
Herr Szilleweit führt dazu aus, dass auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zum Spendenstand angegeben wurde, dass 6,6 Mio. Euro gesammelt wurden, davon 2,6 Mio. Euro Fördermittel. Vor zwei Jahren habe Herr Leinemann, Verwaltungsvorstand der Stiftung, im Hauptausschuss eine Summe von 7,5 Mio. Euro zuzüglich 2 Mio. Euro vom Land genannt. Er bittet den Oberbürgermeister um Aufklärung dieser Diskrepanz.
Der Oberbürgermeister betont, dass dies Sache des Kuratoriums sei; trotzdem wolle er sich im Kuratorium verständigen, um diese Diskrepanz aufzuklären.
Abschließend bittet Frau Dr. Müller um eine Information zum Stand der Organisationsuntersuchung Büro der Stadtverordnetenversammlung, die vom Oberbürgermeister zugesagt wird.