12.10.2016 - 4.8 Regelungen für den Beteiligungsrat im Rahmen de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister bringt die Vorlage ein und teilt mit, dass Herr Jonas (Sachbearbeiter WerkStadt für Beteiligung) und Herr Dr. Kessel (Mitglied des Beteiligungsrats) für Nachfragen zur Verfügung stehen. Gegen das vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Rederecht für Herrn Dr. Kessel erhebt sich kein Widerspruch.

 

Herr Jetschmanegg bringt die Vorlage ein und betont, dass sich der Beteiligungsrat in seinen letzten Sitzungen sehr intensiv mit diesen Regelungen auseinandergesetzt habe und ein neu besetzter Beteiligungsrat im Januar 2017 erstmals tagen soll.

Auf die Nachfrage von Herrn Schüler, warum die Dauer der Amtsperiode von 3 auf 2 Jahre verkürzt werden solle, entgegnet Herr Dr. Kessel, dass das ehrenamtliche Engagement sehr hoch sei und sich innerhalb der dreijährigen Amtszeit des derzeitigen Rates nach ca. 2 Jahren gewisse „Ermüdungserscheinungen“ bei den Mitgliedern gezeigt hätten. Außerdem werde von einer höheren Motivation ausgegangen, die geplanten Prozesse und Anliegen schnellstmöglich umzusetzen.

 

Frau Dr. Müller bestätigt als Mitglied im Beteiligungsrat diese Aussagen und schlägt eine im Beteiligungsrat am 11. Oktober 2016 befürwortete Änderung bezüglich des Alters für den Jugendsitz vor. Das bisherige soll von derzeit 21 auf 27 Jahre höhergestuft werden. (Ergänzung zum Punkt 1, erster Anstrich). Hintergrund sei, dass der Jugendsitz im Rahmen der derzeitigen Altersspanne nur sehr schwierig zu besetzen sei.

Herr Schultheiß spricht sich dagegen aus, da der Jugendsitz durch die Erhöhung des Alters ansonsten von bereits „Erwachsenen mit prägender Lebenserfahrung“ besetzt werde und dadurch die Sichtweisen von Jugendlichen nicht mehr präsent ren. Optional könnte das Alter erhöht werden, wenn in einem gewissen Zeitraum keine Jugendlichen (bis 21 Jahre) gefunden werden. 

Frau Dr. Müller spricht sich dagegen aus, da eine dauerhafte Besetzung des Jugendsitzes in der jetzigen Amtszeit erst seit ca. 5 Monaten erfolgen konnte. Weiterhin werden Gruppen bis zum Alter von 27 Jahren nach dem KJHG und dem StGB als Jugendliche betrachtet und sei z. B. an Studenten gedacht. Der Oberbürgermeister äert zur Erhöhung des Alters keine Bedenken.

 

Frau Armbruster schlägt vor, dass jede Fraktion einen Sitz im Beteiligungsrat erhält. Herr Jetschmanegg verweist darauf, dass die Sitzungen des Rates generell öffentlich sind und die vorgeschlagene Besetzung dem ursprünglichen Konzept widersprechen würde, dass rgerinnen und Bürger das Gremium mit einer Mehrheit besetzen sollen. Außerdemre der Rat von der Anzahl der Mitgliederher besetzt als derzeit der Hauptausschuss.

 

Herr Finken plädiert dafür, dass die Fraktionen einen Sitz im Wechsel besetzen könnten. Hier, so der Oberbürgermeister, müssten sich dann die Fraktionen untereinander einigen.

 

Um dem entgegenzuwirken, wandelt Herr Finken den Vorschlag von Frau Armbruster ab und beantragt, dass zwei Vertreter der Stadtverordnetenversammlung im Wechsel der Fraktionen entsandt werden (Ergänzung zum Punkt 1, dritter Anstrich).

 

Frau Dr. Müller spricht sich ausdrücklich gegen dieses Antrag aus; bei einer  Amtszeit von 2 Jahren sei es schwieriger in die Arbeit hineinzufinden und ein Bruch der Arbeitskontinuität zu befürchten. Darüber hinaus stelle sich die Frage, nach welchem Rhythmus der Wechsel der Stadtverordneten erfolgen soll.

 

Daraufhin bittet der Oberbürgermeister Herrn Finken, die Änderung zu präzisieren. Herr Finken unterstreicht seinen Vorschlag, denn aus seiner Sicht hätten die Vertreter der Fraktionen eher eine beobachtende Rolle und werde der derzeitige Rat von den Fraktionen SPD und DIE LINKE dominiert.

 

Der Oberbürgermeister beendet die Diskussion und stellt den Änderungsantrag von Herrn Finken zur Abstimmung. Der Änderungsantrag wird mit 14 Nein-Stimmen abgelehnt, bei 4 Ja-Stimmen.

 

Anschließend stellt er den Antrag einschließlich der Änderung zum Punkt 1, erster Anstrich  „27 Jahre „zur Abstimmung:

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

1.Der Beteiligungsrat hat 17 Mitglieder und wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

Er setzt sich wie folgt zusammen:

 

dreizehn Bürgerinnen und Bürger der Stadt Potsdam, davon eine/ein

     Vertreterin/Vertreter im Alter von 16 bis 27 Jahren,

zwei Mitarbeiter/innen aus der Stadtverwaltung,

zwei Vertreter/innen der Stadtverordnetenversammlung.

Die Besetzung erfolgt geschlechterparitätisch ohne Begrenzung. Die im Beteiligungsrat vertretenen Bürgerinnen und Bürger können freiwillig eine zweite Amtsperiode absolvieren. In diesem Fall entfällt das reguläre Auswahlverfahren.

Darüber hinaus kann der Beteiligungsrat bis zu zwei Experten als zusätzliche Mitglieder berufen.

 

2.Der Beteiligungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.

 

3.  Die Amtsperiode des neuen Beteiligungsrates beginnt im Januar 2017; somit wird die Amtsperiode des derzeitigen Beteiligungsrates bis einschließlich Januar 2017 verlängert. Die erste Sitzung einer Amtsperiode bildet zugleich die letzte Sitzung der vorherigen Amtsperiode.

 

4.Die WerkStadt für Beteiligung unterstützt den Beteiligungsrat im laufenden Geschäft (insbesondere Vorbereitung, Protokollierung und Durchführung der Sitzungen).

 

5.Eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro erhalten:

die dreizehn Bürgerinnen und Bürger der Stadt Potsdam und

    die zu berufenden Experten.

 

6.Ein Sitzungsgeld in Höhe von 13 Euro erhalten:

die dreizehn Bürgerinnen und Bürger der Stadt Potsdam,

die zwei Vertreter/innen der Stadtverordnetenversammlung und

   die zu berufenden Experten.

 

7.Der Beteiligungsrat legt der Stadtverordnetenversammlung jährlich einen Tätigkeitsbericht vor.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

13

Ablehnung:

  0

Stimmenthaltung:

  5

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=8536&TOLFDNR=105782&selfaction=print