30.11.2016 - 5.4 Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshaupts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass mit dieser Vorlage (so wie im Jahr 2016 auch) die gleichen sechs besonderen Ereignisse für  verkaufsoffene Sonntage beantragt werden. Zwar werde auf Landesebene eine Novellierung des Ladenöffnungsgesetztes angestrebt, um flexiblere Öffnungszeiten zu ermöglichen, aber diese sei noch nicht in Kraft.

 

Deshalb schlage er vor, die jetzt vorliegende Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen, um damit den Händlern auch entsprechende Vorläufe z.B. für die Bewerbung dieser Sonntage zu ermöglichen. Wenn die neue Regelung des Landes in Kraft gesetzt werde, soll der Beschluss für die dann noch bevorstehenden Sonntage angepasst werden.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2017

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

16

Ablehnung:

  1

Stimmenthaltung:

  0

 

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Anlagen zur Vorlage