09.02.2016 - 4.6 Denkmalbereichssatzung Stadtkern Potsda...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Kalesse (Bereich Untere Denkmalpflege) bringt die Vorlage ein und geht auf Nachfrage auf die Abgrenzungen des Bereiches sowie auf die Unterscheidung in den räumlichen und sachlichen Geltungsbereich ein. Er erläutert, dass die Denkmalbereichssatzung Stadtkern Potsdam mehrere Denkmale mit Gebiets-charakter (Quartiere, Straßenzüge, Plätze) zusammenfasst und bezeichnet einen umlichen Geltungsbereich in der historischen Abgrenzung von Schlossareal, Altstadt sowie Erster und Zweiter Barocker Stadterweiterung. Wegen der Übersichtlichkeit und zur Vermeidung eines Flickenteppichs ist auf das Ausschneiden einzelner, nicht relevanter Bereiche verzichtet worden. Diese sind unabhängig davon bei der Differenzierung im sachlichen Geltungsbereich berücksichtigt. Anwendung findet das Denkmalschutzgesetz nun, bis auf die ausdrücklich erwähnten Ausnahmen, auf alle im sachlichen Geltungsbereich aufgeführten baulichen und gärtnerischen Anlagen d. h. Straßen- und Hofgebäude, Plätze, Straßenräume, Pflasterungen und sonstige gärtnerische wie bauliche Anlagen. Von dieser Satzung unberührt bleibt der Schutz der in der Denkmalliste geführten Einzeldenkmale. In der Gesamtheit ergibt sich keine wesentliche Erweiterung des Schutzgutes, aber eine Abrundung in einzelnen Bereichen bzw. eine Präzisierung.

 

 

Herr Wiggert macht aufmerksam, dass die Ausnahmetatbestände in dem sachlichen Geltungsbereich definiert sind und bittet um Auskunft, ob diese für die nächsten 20 Jahre Bestandskraft haben?

 

 

Herr Jäkel äert, dass diese seines Erachtens entbehrlich wäre und stellt folgenden Änderungsantrag:

Der letzte Absatz des § 2 ist zu streichen.“ Er führt begründend aus, dass es nicht notwendig sei einzelne Gebäude extra aufzuführen, die niemand unter Denkmalschutz stellen wolle und auch nicht alle in der DDR-Zeit gebauten. Er erinnert an das erhaltenswerte Mosaik des Rechenzentrums.

 

 

Herr Schütt entgegnet, dass der Absatz erforderlich sei und spricht sich gegen eine Streichung aus.

 

 

Herr Tomczak spricht das Rechenzentrum an und fragt, ob das Mosaik unter Denkmalschutz stehe?

 

 

Herr Kalesse antwortet, dass das Mosaik geschützt bleibt und betont, dass die Denkmalbereichssatzung für alle Bürger verständlich sein müsse. Auf Anraten des Ministeriums müssen die aufgeführten Ausnahmen ausdrücklich notiert werden, da sie sonst unter Schutz gestellt würden. Herr Kalesse ergänzt für den Fall, dass sich zu einem späteren Zeitpunkt ein Denkmalwert ergeben würde, die Unterschutzstellung als Einzeldenkmal möglich wäre. Dies habe jedoch nichts mit der Satzung zu tun.

 

 

Nach weiteren kurzen Äerungen stellt der Ausschussvorsitzende den Änderungsantrag von Herrn Jäkel auf Streichung des letzten Absatzes in § 2 zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis: 2/5/0 damit abgelehnt

 

 

Die unveränderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs „Stadtkern Potsdam“ der Landeshauptstadt  Potsdam gemäß Anlagen (Denkmalbereichssatzung Stadtkern)

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage