09.02.2016 - 4.7 Alte Post

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Hüneke bringt den Antrag mit folgender Ergänzung ein:

Der Oberbürgermeister wird in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Pro Potsdam beauftragt…“ Sie erinnert an den Beschluss der STVV mit der Zielrichtung zur Umsetzung des Architektenentwurfes Redlich.

 

 

Herr Dr.Klosa informiert als Vertreter der ProPotsdam darüber, dass seitens der ProPotsdam bereits eine einstweilige Verfügung beantragt worden ist. Er informiert, dass es sich hier um eine privatrechtliche Beziehung zwischen der ProPotsdam und der Berliner Volksbank als Verkäuferin und Käuferin handelt. Herr Dr. Klosa bestätigt, dass der Fassadenentwurf des Architekturbüros Redlich Gegenstand des Kaufvertrages sei Ferner sei vereinbart worden, dass die Ausführungsplanung durch die ProPotsdam freizugeben ist. Ein entsprechender Entwurf wurde im Sommer 2015 vorgelegt und durch die ProPotsdam unter Bedingung freigegeben, warme, ockerfarbene Sandsteintöne zu verwenden. Nachdem bekannt wurde, dass tatsächlich ein grau-weißer Sandstein verwendet werden soll, hat die ProPotsdam den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Damit sollte bezweckt werden, dass es der Berliner Volksbank unter Androhung u.a. eines Ordnungsgeldes untersagt wird, „die Fassade des Bauvorhabens Friedrich-Ebert-Straße 115/Yorckstraße 1, 11467 Potsdam mit einem Sandstein in einem grau-weißem Farbton (Cottaer Sandstein grau/weiß der Sächsischen Sandsteinwerke) oder in einem anderen Material in einem grau-weißen Farbton auszuführen.“ Dieser Antrag wurde am 02.02.2016 vom Landgericht Potsdam abgelehnt. Das Gericht führte aus, dass der Antrag eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache darstellt. Im Ergebnis ist zu dulden, dass die Berliner Volksbank die Fassade mit einem grau-weißem Sandstein verkleiden wird.

 

 

Herr Goetzmann informiert zur Thematik Materialauswahl, dass die Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde hinsichtlich der Materialität und Farbigkeit abseits der Frage der privatrechtlichen Verpflichtungen erfolgen muss. Sie orientiert sich daran, ob die Denkmale in der Umgebung beeinträchtigt werden. Von daher besteht unter den gegebenen Bedingungen ein denkmalrechtlicher Genehmigungsanspruch.

 

 

Nach Äerungen verschiedener Ausschussmitglieder bittet Frau Hüneke den vorliegenden Antrag als deutliches Signal der Stadtverordnetenversammlung in Richtung Volksbank zur Beschlussfassung zu bringen.

 

 

Herr Kirsch bittet im Protokoll festzuhalten, dass mit dieser Formulierung nicht automatisch die ProPotsdam veranlasst wird, eine Klage auszulösen.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Pro Potsdam beauftragt, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für den Neubau der Volksbank anstelle der Alten Post (Friedrich-Ebert-Str./Yorkstr.) eingehalten wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

3

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

1

 

Damit empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=8610&TOLFDNR=101555&selfaction=print