16.02.2016 - 3.3 Raumbedarfsplanung an Grundschulen und weiterfü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 16.02.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- vertagt
Herr Viehrig gibt das Wort an Herrn Fröhlich.
Der Stadtverordnete Fröhlich weist namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zunächst darauf hin, dass die Intention des Antrages eine Kontaktaufnahme des Oberbürgermeisters mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) ist, um die bestehende Raumbedarfsplanung anzupassen. Aufgrund der Flüchtlingsproblematik und der sozialen Benachteiligung ist die Raumprogrammplanung zu überarbeiten. Er merkt an, dass es diesbezüglich schon Gespräche unter anderem mit dem Kreiselternrat gab.
Frau Rademacher betont, dass die LHP bereits mehrfach an das MBJS mit der Bitte um Überarbeitung bzw. Aktualisierung der Raumprogrammempfehlung herangetreten ist. Das MBJS hat diesbezüglich mitgeteilt, dass keine Übererarbeitung geplant ist. Hinsichtlich der Finanzierung des zusätzlichen Bedarfs ist davon auszugehen, dass bei einer Anpassung der Raumbedarfsempfehlungen durch das Land Brandenburg, dieses auch die Finanzierung zu gewährleisten hätte.
Herr Richter informiert, dass es am Beispiel der Grundschule Bornim, sowie der Grund- und Gesamtschule Stern im Hinblick auf das Raumprogramm einen Workshop gab. Auf Grundlage dessen ergeben sich jeweils Mehrbedarfe, welche nicht im Wirtschaftsplan des KIS enthalten sind. Eine nachträgliche Änderung der Raumbedarfsplanung hätte nicht nur Auswirkungen auf das Investitionsvolumen, sondern durch den Umplanungsaufwand auch auf den Projektablauf.
Herr Wollenberg sieht den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stärkung der Verwaltung. Der Oberbürgermeister wird daher gebeten, nochmals mit Nachdruck und im Hinblick auf benötigte Mehrbedarfe erneut zu agieren. Dies soll nicht nur unter dem Aspekt der Flüchtlingsproblematik geschehen. Herr Wollenberg regt zudem eine Änderung des zweiten Absatzes an, damit ein Beschluss der Stadtverordneten erfolgen kann.
Herr von der Osten Sacken bittet um Streichung des zweiten Absatzes. Die Finanzierung muss geplant werden können, um eine Ablehnung der Kommunalaufsicht zu vermeiden.
Herr Fröhlich ist mit dem Vorhaben einverstanden und schlägt vor, den Antrag innerhalb der Fraktion zu modifizieren, um die Flächenproblematik im Nachtragshaushalt zu berücksichtigen.
Herr Keller schließt sich den Vorrednern an. Er weist darauf hin, dass eine sachliche Begründung der Mehrbedarfe grundlegend ist. Nur so kann eine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht erfolgen.
Herr Ziebarth ist ebenfalls der Ansicht, dass das Raumprogramm veraltet ist und regt die Einbeziehung des Städte- und Gemeindebundes (StGB) an.
Herr Richter weist darauf hin, dass die Genehmigung von Kreditaufnahmen nur unter der Erfüllung mehrerer Voraussetzungen erfolgen kann. Die wichtigste Voraussetzung dabei ist der Nachweis der Unabweisbarkeit. Solange die Mehrbedarfe gegenüber der Kommunalaufsicht nicht entsprechend gemeldet sind sieht er keine Chancen für einen ausgeglichenen Haushalt. Er hofft, dass durch Drängen anderer Kommunen, der Druck auf das MBJS zur Anerkennung der Mehrbedarfe führt.
Herr von der Osten Sacken sieht das Land nicht in der Finanzierungspflicht. Er bezweifelt diese Vorgehensweise. Die Haushaltsplanung des KIS sollte nicht verzögert werden.
Herr Viehrig wendet sich an Herrn Fröhlich und schlägt eine entsprechende Änderung des Antrages vor.
Er ist der Ansicht, dass für Mehrbedarfe ein Refinanzierungsbeschluss bewirkt werden muss. Das Raumprogramm, sowie der Genehmigungsantrag des Innenministeriums zum Wirtschaftsplan des KIS sind Grundlage für die Unabweisbarkeit der Mindestempfehlungen und müssen entsprechend eingehalten werden. Der Kontakt mit dem StGB besteht bereits. Auch wurden bereits verschiedene Vorschläge zur Finanzierung getätigt. Unter anderem auch die Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes in Bezug auf die Investitionskosten (hier die Umlage zu Lasten anderer Schulträger). Das MBJS hat bislang die Anträge der LHP abgelehnt. Herr Viehrig regt eine Korrektur des Finanzausgleichsgesetzes an.
Frau Wieczorek gibt zu bedenken, dass trotz der Finanzproblematik nicht die Bedürfnisse der Kinder in den Hintergrund gedrängt werden sollen. Die Differenzierungsräume werden dringend benötigt, um eine gute Schulqualität zu gewährleisten.
Herr Keller wendet sich nochmals an die Verwaltung und möchte anmerken, dass es kein Vorwurf war, dass die Mehrbedarfe bislang nicht angemeldet wurden. Eine Refinanzierung muss noch gefunden werden. Er schließt sich den Vorredner bezüglich der Kontaktaufnahme mit dem MBJS an.
Herr Viehrig beendet die Diskussion und schlägt vor, den Antrag bis März zurückzustellen und mit geänderter Fassung erneut zu beratschlagen.
Gegen diesen Verfahrensvorschlag regt sich kein Widerspruch. Die Ausschussmitglieder stimmen der Vorgehensweise zu.
Die Vorlage wird zurückgestellt.