16.02.2016 - 4 Informationen der Verwaltung

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Frau Dr. Böhm ffentlicher Gesundheitsdienst) erinnert an den Sachstandsbericht zur Einrichtung eines Kindergesundheitshauses in der letzten Sitzung des GSI-Ausschusses. Am 20.01.2016 fand eine weitere Sitzung der Arbeitsgruppe statt. Die Notwenigkeit der Einrichtung eines Kindergesundheitshauses wird von allen Beteiligten befürwortet.r die Umsetzung werden innerhalb der Arbeitsgruppe unterschiedliche Wege favorisiert.

Der Prozess muss nun weiterentwickelt werden. Für die Erarbeitung eines detaillierten Konzeptes bedarf es weiteren personeller Ressourcen. Es wird auch ein Impuls zum weiteren Umgang benötigt. Abschließend informiert Frau Dr. Böhm, dass es bisher nicht gelungen ist, alle Player an den Tisch zu bekommen.

 

Auf Nachfrage macht Frau Müller-Preinesberger deutlich, dass es von Seiten des Klinikums Ernst von Bergmann eine erste Grundidee zur Einrichtung eines Kindergesundheitshauses gab. Es gibt den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Einrichtung eines Kindergesundheitshauses, der umgesetzt wird. Sie weist darauf hin, dass es im Öffentlichen Gesundheitsdienst in den vergangenen Monaten einen personellen Engpass gab. Frau Müller-Preinesberger macht deutlich, dass auch das Jugendamt und die niedergelassenen Ärzte involviert werden müssen. An dem Prozess wird weiter gearbeitet.

Im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion wurde in der letzten Sitzung ausführlich über den Zwischenstand berichtet. Für die Stadtverordnetenversammlung  wird eine Mitteilungsvorlage erarbeitet.

Bezüglich eines Kindergesundheitshauses als ein Gebäude erklärt Frau Müller-Preinesberger, dass derzeit die finanziellen Mittel für den Neubau eines Hauses nicht zur Verfügung stehen. Aus ihrer Sicht wäre ein Haus dafür zu befürworten, dies ist aber aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel in weite Ferne gerückt. Trotzdem soll der Prozess fortgesetzt werden, das heißt nicht, dass das gemeinsame Haus nicht Zielstellung bleibt.

Des Weiteren muss überlegt werden, wer alles in das Haus gehen soll.

 

Frau Basekow verweist auf den bestehenden Bedarf, der definiert wurde. Der durch Frau Dr. Klarenbeek vorgestellte Prozess war sehr klar. Sie betont, dass die bestehende Gesetzeslage bis heute im Land Brandenburg nicht umgesetzt wird.

 

Frau Müller-Preinesberger erklärt, dass von dem vorgestellten Verfahren nicht abgerückt wird. Heute sollte lediglich eine Information zum letzten Treffen der Arbeitsgruppe am 20.01.2016 gegeben werden. Sie hält es für wichtig, auch die Stadtverordneten mitzunehmen.

 

Frau Schulze schlägt vor, im November auf der Grundlage des dann vorzulegenden Konzeptes weiterzuarbeiten.

 

Frau Müller-Preinesberger informiert, dass am 29.01.2016 die AG Umverteilung des Landes beim MASGF getagt hat. Sie hat für die kreisfreien Städte des Landes Brandenburg an der Beratung teilgenommen. Derzeit wird für 2016 davon ausgegangen, dass ca. 1.500 Flüchtlinge durch die Landeshauptstadt Potsdam aufzunehmen sind. Die Quote für die Landeshauptstadt Potsdam wird voraussichtlich 6,1 betragen.

Anschließend gibt Frau Müller-Preinesberger einen Überblick über die aktuelle Situation der Wohnungsunterbringung von Flüchtlingen in der Landeshauptstadt Potsdam.

Sie teilt mit, dass mit Stand 08.02.2016 insgesamt 184 Haushalte in Wohnungen untergebracht werden konnten. Davon 92 Nutzungswohnungen und  92 eigene Wohnungen. Insgesamt konnten 456 Menschen in Wohnungen untergebracht, davon in diesem Jahr bereits 27 Personen.

 

Auf Nachfrage berichtet Herr Thomann, dass die Gespräche zur rostelle r das Behindertenbüro und das Seniorenbüro laufen, aber noch nicht beendet sind.

 

Frau Müller-Preinesberger verweist auf den immensen Personalbedarf in der Verwaltung aufgrund der Flüchtlingssituation. Hierzu laufen derzeit die Prüfungen. Wenn der Gesamtpersonalbedarf feststeht erfolgt eine Prioritätensetzung geben. In diesem Zusammenhang kann auch erst die Bürobesetzung für Behindertenbüro und Seniorenbüro betrachtet werden.

Auf Nachfrage sagt Frau Müller-Preineberger zu, in der nächsten Sitzung zu informieren, bis wann es eine abschließende Entscheidung der Verwaltung gibt.

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