16.02.2016 - 7.3 Kein Verkauf des Hauses 33 im Luftschiffhafen

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Anlauff bringt den Antrag ein und begründet diesen. Sie macht dabei deutlich, dass das Haus der Stadt erhalten bleiben soll.

 

Herr Westphal (Pro Potsdam GmbH) weist darauf hin, dass es sich bei dem Haus nicht um ein ehemaliges Internatsgebäude sondern um ein Verwaltungsgebäude handelt. Er verweist auf die Gesamtplanung für den Luftschiffhafen, die auch den Verkauf des Hauses beinhaltet. Die Verkaufsverhandlungen für das Objekt laufen.

Herr Westphal gibt auch zu bedenken, dass eine Wohnnutzung bei der vorhandenen Gebäudestruktur nicht möglich ist. Die Sanierung des Hauses wäre mit erheblichen Kosten verbunden.

Des Weiteren ist es schwierig, an dieser Stelle Wohnungen zu errichten, da es durch die Sportnutzung des Areals zu unvermeidlichen Lärmimmissionen kommt.

 

Frau Müller-Preinesberger ergänzt, dass die Nutzung des Gebäudes bereits als Notunterkunft r die Unterbringung von Flüchtlingen geprüft wurde. Die Prüfung ergab, dass ein großer investiver Aufwand erforderlich ist, um dieses Haus dafür herzurichten.

Sie weist darauf hin, dass das Gebäude der Pro Potsdam GmbH gehört. Es ist auch nicht klar, ob an dieser Stelle das Wohnen genehmigt ist.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt Frau Eifler den vorliegenden Antrag zur Abstimmung.

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Der Ausschussr Gesundheit, Soziales und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der Stadt Potsdam in der ProPotsdam GmbH zu veranlassen, dass der beschlossene Verkauf des Hauses 33 im Sportpark Luftschiffhafen gestoppt wird.

Stattdessen soll das Gebäude durch die städtische ProPotsdam so saniert werden, dass preiswerte Wohnungen für WBS-Inhaber*innen, Flüchtlinge und Studierende entstehen.

Die Stadtverordneten sind im April 2015 über den Sachstand zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

0

Ablehnung:

6

Stimmenthaltung:

0