17.02.2016 - 4.1.9 Verkehrsanbindung des Entwicklungsbereichs Born...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1.9
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW SBV (ff)
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 17.02.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Heinzel bringt die Vorlage von der Fraktion CDU/ANW ein.
Herr Schüler schlägt vor, die zwei Punkte der Vorlage getrennt abzustimmen.
Herr Goetzmann – Fachbereichsleiter 46 Stadtplanung und Stadterneuerung – trägt die Anschauung der Verwaltung vor. Er macht darauf aufmerksam, dass die Erläuterung in der 1. Begründung (2.Zeile) „… Verbindungsstück zur Pappelallee…“ falsch ist. Weiterhin gibt er den Hinweis, dass für das Vorhaben in der Investitionsplanung keine Planansätze vorhanden sind.
Herr Heinzel stimmt dem Vorschlag von Herrn Schüler zu und bittet um getrennte Abstimmung der zwei Absätze des Antrags.
Der erste Absatz des Antrags wird zur Abstimmung gestellt:
- Die Nordanbindung des Entwicklungsbereiches Bornstedter Feld über die Straße Am Vogelherd bis zur Amundsenstraße in Qualität und Kapazität der Straßen im Wohngebiet herzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: | 0 |
Ablehnung: | 4 |
Stimmenthaltung: | 2 |
Der erste Absatz des Antrages wird abgelehnt.
Anschließend erfolgt die Abstimmung zum zweiten Absatz des Antrages:
- Den Verkehr an der Einmündung der Erich-Mendelsohn-Allee in die Pappelallee durch eine Lichtsignalanlage zu regeln.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: | 4 |
Ablehnung: | 0 |
Stimmenthaltung: | 2 |
Die Ausschussmitglieder nehmen den zweiten Absatz des Antrags an.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
- Die Nordanbindung des Entwicklungsbereiches Bornstedter Feld über die Straße Am Vogelherd bis zur Amundsenstraße in Qualität und Kapazität der Straßen im Wohngebiet herzustellen.
- Den Verkehr an der Einmündung der Erich-Mendelsohn-Allee in die Pappelallee durch eine Lichtsignalanlage zu regeln.
Die Maßnahmen sind in den nächsten Haushalt aufzunehmen, falls sie nicht im laufenden Haushalt untergebracht werden können.
Beschlossene Maßnahmen sind in den nächsten Haushalt aufzunehmen, falls sie nicht im laufenden Haushalt untergebracht werden können.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,9 kB
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