17.02.2016 - 4.1.1 Jahresabschluss der Landeshauptstadt Potsdam zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Herr Exner erläutert anhand einer Präsentation die Ergebnisse des Jahresabschlusses 2013 der Landeshauptstadt Potsdam. In der Ergebnisrechnung wurde ein Überschuss von ca. 8,7 Mio. EUR erreicht. Die erwirtschafteten Überschüsse reichen dennoch nicht r die zukünftigen Herausforderungen, wie z. B. Wachsende Stadt, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen, aus.

 

Herr Exner weist daraufhin, dass es sehr wichtig ist, das Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu steigern. Nur so ist die Landeshauptstadt Potsdam zukünftig in der Lage, aus eigener Kraft zu investieren.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass trotz steigender Einwohnerzahl die Pro-Kopf-Verschuldung der Landeshauptstadt Potsdam steigt.

 

Herr Exner beantwortet die aus dem Gremium gestellten Fragen.

Anschließend sst der Ausschussvorsitzende die Beschlussvorlage abstimmen.

 

 

Die Vorlage wird angenommen.

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss von € 8.727.912,01 aus. Der Gesamtüberschuss ergibt sich aus dem ordentlichen Ergebnis von € 6.357.773,46 und dem außerordentlichen Ergebnis von € 2.370.138,55.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2013 (Anlage 2). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 (Anlage 3) zur Kenntnis.

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 BbgKVerf uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 erteilt.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage