18.02.2016 - 3.1 Auslegungsbeschluss des Entwurfs der Potsdamer ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Walter bringt den Änderungsantrag ein und erläutert ihn.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der dem Beschluss zur Auslegung der PBaumSchV als Anlage 1 beigefügte Satzungsentwurf wird in folgenden Punkten geändert:

 

1. In § 2 Abs. 2 lit. c:

Bäume, die eine Abstand von weniger als 200 cm zu zulässigen baulichen Anlagen, die der Wohnnutzung dienen, aufweisen

 

2. § 2 As. 2 lit. h wird wie folgt, gefasst:

Die untere Naturschutzbehörde kann Parkanlagen und ähnliche Einrichtungen, die unter geeigneter fachlicher Leitung stehen, auf Antrag von der Anwendung dieser Verordnung ausnehmen. Mit den Antragsunterlagen soll ein Pflegekonzept für den beantragten Bereich vorgelegt werden.

 

3. § 3 Abs. 2 lit. a erhält folgende Fassung:

Langsam wachsende Bäume gem. Anlage 1 mit einem Stammumfang von mehr als 30 cm, im Übrigen Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm.

 

4. § 6 Abs. 3 lit. A werden die Worte

einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Artgestrichen

 

Anlage 1: Lister der als langsam wachsende Gehölze geschützten Bäume:“

 

 

Bei den in der Anlage 1 aufgenommen Bäumen erhebe er keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Liste sei durchaus erweiterbar.

 

 

 

Herr Jäkel bittet um Einzelabstimmung der in dem Änderungsantrag aufgeführten Punkte und weist zum Punkt 3 darauf hin, dass man sich in der Sitzung am 17.12.2015 bereits auf einen Stammumfang von mindestens 45 cm geeinigt hat. Er bittet dies bei der hiesigen Abstimmung mit aufzunehmen.

 

 

Herr Becker geht nochmals auf seine Aussage in der Sitzung vom 17.12.2015 bezüglich des Stammumfanges ein, in der er sich gegen einen Stammumfang von 30 cm ausspricht. Er beklagt zudem die Übergehung des Ortsbeirates, der dem Antrag der Verwaltung entsprechend bisher nur über die Auslegung des Entwurfes der Baumschutzverordnung befunden und nicht wie in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung um inhaltliche Dinge verhandelt hat.

 

 

Herr Wendt hingegen hält einen 30 cm-Stammumfang für angemessen.

 

 

Herr von Osten-Sacken weist auf die bereits lange geführte Diskussion über die Baumschutzverordnung hin; er verweist darauf, dass er die derzeitige Satzung r nichtig erachte. Für problematisch hält er des Weiteren restriktive Regelungen, wenn durch die Verwaltung Genehmigungsanträge dazu in der Hauptsache positiv beschieden würden. Wenn die Genehmigung von Anträgen die Regel sei, bezweifle er einen wirklichen Baumschutz durch solche Regelungen. Er spricht sich gegen eine Änderung der bestehenden Verwaltungsvorlage zur Baumschutzverordnung aus.

 

 

Herr Krause hält die Vorlage der Verwaltung für rechtlich substantiiert und stimmig. Es sei wichtig, von vornherein auf rechtlichen Bestand zu achten, um nach Beschluss der Verordnung die Diskussion unter Umständen wegen rechtlicher Mängel nicht erneut führen zu müssen. Letztendlich ginge es hier auch erst einmal nur um die Auslegung des Entwurfes der Baumschutzverordnung.

 

Die im Punkt 1 des Änderungsantrages geforderten 200 cm Abstand hält er für willkürlich. Die von der Verwaltung geforderten 300 cm hingegen seien rechtlich gesichert. Die in Punkt 2 beantragte Änderung zu den Parkanlagen hält er für nicht durchsetzbar. Der Begriff „langsam wachsende Bäume“ sei relativ und ließe sich nicht eindeutig definieren. Er erachtet den in Rede stehenden Änderungsantrag als rechtlich angreifbar und drängt auf Gerichtsfestigkeit.

 

 

Herr Schmäh (Bereich Umwelt und Natur) macht noch einmal deutlich, dass hier zunächst einmal nur die Auslegung des Verordnungsentwurfes beschieden werden soll. Auch er teilt die rechtlichen Bedenken bei dem Begriff der langsam wachsenden Bäume. Die in Punkt 4 des Änderungsantrages geforderte Streichung sei rechtlich nicht haltbar, da sie eins zu eins aus dem Bundesnaturschutzgesetz übernommen worden sei. Dieses stehe als Bundesgesetz über der Baumschutzverordnung und sei auch dann anzuwenden, wenn in der Verordnung etwas anderes festgelegt worden sei.

 

 

Herr Blaser erkundigt sich nach dem Abstimmungsprocedere.

 

 

Herr Walter bestätigt, dass die bisherigen Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Vorlage 15/SVV/0675 mit diesem Antrag nichtig sind. So auch die entsprechenden Beschlüsse aus der Sitzung des Ausschusses für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung vom 17.12.2015. Die Abstimmung erfolge auf der Grundlage der Originalvorlage der Verwaltung. Den Punkt 4 des Änderungsantrages „§ 6 Abs. 3 lit. a werden die Worte einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art gestrichen.zieht er wegen der rechtlichen Unzulässigkeit zurück.

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den so geänderten Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Abstimmung und lässt über jeden aufgeführten Punkt gesondert befinden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der dem Beschluss zur Auslegung der PBaumSchV als Anlage 1 beigefügte Satzungsentwurf wird in folgenden Punkten geändert:

 

1. In § 2 Abs. 2 lit. c:

Bäume, die eine Abstand von weniger als 200 cm zu zulässigen baulichen Anlagen, die der Wohnnutzung dienen, aufweisen

 

Abstimmungsergebnis:

mit 3:4:0 abgelehnt.

 

2. § 2 As. 2 lit. h wird wie folgt, gefasst:

Die untere Naturschutzbehörde kann Parkanlagen und ähnliche Einrichtungen, die unter geeigneter fachlicher Leitung stehen, auf Antrag von der Anwendung dieser Verordnung ausnehmen. Mit den Antragsunterlagen soll ein Pflegekonzept für den beantragten Bereich vorgelegt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

mit 3:4:0 abgelehnt.

 

3. § 3 Abs. 2 lit. a erhält folgende Fassung:

Langsam wachsende Bäume gem. Anlage 1 mit einem Stammumfang von mehr als 30 cm, im Übrigen Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm.

 

Abstimmungsergebnis:

mit 2:4:1 abgelehnt.

 

Somit ist der Änderungsantrag insgesamt abgelehnt.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Änderungsantrag von Herrn Jäkel zum Punkt 3 des Änderungsantrages zur Abstimmung.

 

§ 3 Abs. 2 lit. a erhält folgende Fassung:

Langsam wachsende Bäume gem. Anlage 1 mit einem Stammumfang von mehr als 3045cm, .

 

Abstimmungsergebnis:

mit 3:4:0 abgelehnt.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage DS 15/SVV/0675 zur Abstimmung.

 

Der in der Sitzung des Ausschusses für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung vom 17.12.2015 beschlossene Ergänzungsantrag der Fraktion BürgerBündnis/FDP bleibt dabei unberührt (Anm. der Protokollantin).

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung

empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Den Trägern öffentlicher Belange wird nach § 9 Abs. 1 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf der PBaumSchV gegeben.

 

Der im folgenden Punkt geänderte Entwurf wird nach § 9 Abs. 2 BbgNatSchAG öffentlich ausgelegt.

 

In § 7 Ersatzpflanzungen, Ausgleichzahlungen wird der Absatz 2 nach dem Punkt b) um den Satz ergänzt: Die entsprechenden Baumarten und sorten sind der dieser Verordnung beigefügten Baumliste (sh. Anlage) zu entnehmen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage