23.02.2016 - 4.8 2. Information zur Umsetzung des Aufstellungsve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung (Mitteilungsvorlage)
- Datum:
- Di., 23.02.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Der Ausschussvorsitzende schlägt in Abstimmung mit der Verwaltung vor, den Rednern in folgender Reihenfolge das Wort zu erteilen:
- Frau Holtkamp Einbringung der Mitteilungsvorlage
- Herr WolframDarstellung der Ergebnisse der Kleingarten
kommission vom 16.2.16
- Frau Wille/Herr Dr. ThieleBeantwortung der in der Kleingarten-
kommission gestellten Fragen
- Herr Valdorfsh. Antrag auf Rederecht als Betroffener
- Frau Holtkampkurze Einschätzung der Verwaltung zu den Re-
debeiträgen
Dagegen erhebt sich seitens der Ausschussmitglieder kein Widerspruch.
Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) stellt dar, dass der Auftrag zur Vorlage eines auslegungsreifen Bebauungsplanentwurfes zwar erledigt worden ist, jedoch eine Beschlussfassung zur Fortführung des Bebauungsplanes Nr. 122-1 „Glienicker Winkel“ nicht gegeben werden könne, da nach Ansicht der Verwaltung aufgrund der rechtlichen und finanziellen Risiken nach wie vor Bedenken bestehen, die in der Mitteilungsvorlage im Detail dargestellt worden sind. Die Thematik einer möglichen Sicherung der Kleingartenflächen ist bereits in der vergangenen Woche in der Kleingartenkommission beraten worden.
Herr Wolfram (Bereich Stadtentwicklung) berichtet ergänzend aus der Beratung der Kleingartenkommission vom 16.02.2016. Dabei ist festgestellt worden, dass die Einschätzung des Vereines zu den Flächennutzungen nicht mit der Einschätzung der Verwaltung übereinstimme und die Einschätzung des Vereines nicht den Sachstand der von den Eigentümervertretern dargestellt wird, widerspiegelt. Die Eigentümervertreter sind gebeten worden, in der heutigen Sitzung auf folgende Fragen einzugehen:
- Für welche Bereiche/Parzellen kann aus Sicht der Eigentümer eine Kleingartennutzung weiterhin ermöglicht werden? Mit welchem Zeithorizont?
- Welche Angebote machen die Eigentümer denjenigen Grundstücksnutzern, die heute auf den Flächen wohnen? Sind vorrangige Erwerbsrechte oder alternativ garantierte Restnutzungsdauern denkbar und ggf. vertraglich abzusichern?
Als Eigentümervertreter informiert Herr Dr. Thiele zum ersten Punkt, dass aus seiner Sicht dort keine kleingärtnerische Nutzung erfolge und zum 2. Punkt, dass es keine vertragliche Grundlage gebe.
Frau Wille ergänzt als Eigentümervertreterin, dass bereits mit etlichen Parzellennutzern Kontakt aufgenommen worden ist, um individuelle Lösungen zu finden. Es besteht die Bereitschaft zu Restlaufzeiten und den Kauf zu marktüblichen Preisen. Die Parzellen 24, 22, 17a und 18 sind bereits dauerbewohnte Parzellen.
Herr Valdorf ist nicht anwesend, so dass das Rederecht des Betroffenen entfällt.
Frau Holtkamp betont zusammenfassend, dass die Rechtslage jetzt durch die Gerichtsentscheidung klar sei, so dass die Chance bestehe, Gespräche zwischen den Eigentümern und den Nutzern aufzunehmen, um geeignete Lösungen zu finden.
Auf die Rückfrage von Herrn Kirsch, welches Baurecht dort besteht, geht Frau Holtkamp ein. Sie informiert, dass zumindest sehr große Teile als mit Baurecht (nach § 34 BauGB) behaftete Grundstücke anzusehen sind, sofern die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung sieht keine Alternative zur Fortführung des Bebauungsplanes. Der Vorschlag der Verwaltung ist es, in absehbarer Zeit die Aufhebung des Bebauungsplanes vorzunehmen.
Herr Krause erhält als Mitglied der Kleingartenkommission das Wort und bestätigt die Ausführungen von Frau Holtkamp. Er stellt dar, dass es zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes eine andere rechtliche Situation gegeben habe. Von daher bittet er das Angebot von Frau Wille zur Verhandlungsaufnahme zwischen den Eigentümern und den Nutzern zuzulassen und zu gegebener Zeit erneut in der Kleingartenkommission zu behandeln.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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