08.03.2016 - 4.4 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und erläutert sie. Sie geht auf einzelne Bebauungspläne anhand der Prioritätenliste ein, gibt Auskunft über die Voten aus den Ortsbeiräten, wobei der Ortsbeirat Grube erst noch tagt und geht näher auf das Votum aus dem Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung vom 18.2. ein (sh. Niederschrift KOUL-Ausschuss vom 18.2.).

 

 

Herr Heuer meint, der B-Plan Nr. 146 solle in der Priorität 1I verbleiben. Er, wie auch andere Mitglieder, möchte wissen, welche Adresse sich bezüglich des B-Plans Nr. 149 konkret hinter der Formulierung „Baurechtschaffung für dringend benötigten Wohnungsbau“ verbirgt. Mehrere Mitglieder äern sich kritisch gegenüber einer solchen „Dummy-Position“ und erachten es als problematisch, eine Art Platzhalter zu beschließen.

Bezüglich dem B-Plan Nr. 149 Michendorfer Chaussee erkundigt sich Herr Heuer nach dem konkreten privaten Investor.

 

 

Frau Holtkamp wie auch Herr Goetzmann gehen auf diese und weitere Nachfragen ein. So handele es sich bei der Baurechtschaffung laut Frau Holtkamp um den Schrägen Weg in Potsdam Bornim. Der Privatinvestor für die Michendorfer Chaussee (B-Plan Nr. 149) sei die Deutsche Telekom.

 

Auf die Nachfrage von Frau Reimers, was bezüglich B-Plan Nr. 78 im Französischen Quartier geändert werden soll erläutert Herr Goetzmann, es ginge um das Kunsthaus sans titre e. V., dessen Nutzung bei gleichzeitiger Schließung der Straßenfront erhalten bleiben soll.

Ergänzend zur Frage nach der Verwendung von Platzhaltern führt er aus, dass die Liste durch eine konkrete Benennung nicht geschlossen werden sollte und man sich deswegen für diese Vorgehensweise entschieden hätte.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2016 bis 2017 gemäß der in Anlage 2 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=8620&TOLFDNR=101569&selfaction=print