08.03.2016 - 4.5 Pfingstberghang / Villa Henckel - Lösungsvorsch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Di., 08.03.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Goetzmann bringt die Vorlage ein und erläutert sie ausführlich anhand einer PowerPoint-Präsentation. Er nimmt Bezug auf die Standpunkte der Vertragsparteien, der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) sowie der MDB Vermögensverwaltungs KG und geht auf die Unterschiede der dargestellten Varianten A und B ein. Strebe man eine einvernehmliche Lösung an, komme dabei nur die Variante B infrage. Eine Alternative zu einer einvernehmlichen Lösung wäre nur ein ordnungsbehördliches Verfahren bis hin zu einem Klageverfahren, was nicht nur aufschiebende Wirkung hätte und demzufolge jahrelangen Stillstand bedeuten würde, sondern auch eine Entscheidung bezüglich einer Grenzziehung offen ließe.
Frau Heigl bringt den Änderungsantrag der Fraktion Die aNDERE ein und erläutert ihn.
„Der Hauptausschuss möge die DS 16/SVV/0079 in der folgenden Neufassung beschließen:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf eine mit dem B-Plan konforme und für die Stadt kostenneutrale Lösung hinsichtlich der Parkanlage „Pfingstberghang/Villa Henkel“ hinzuwirken (Grundlage ist der B-Plan Nr. 48 „Am Neuen Garten“).
2. Gespräche zu notwendigen Arrondierungen der Binnengrenze zur privaten Parkanlage sind dahingehend zu führen, dass:
- bestehende Diskrepanzen zwischen den Abgrenzungen der Privatparzelle und den B-Plan-Festsetzungen „private Parkanlage“ und „öffentliche Grünfläche“ ausgeräumt werden
- eine größtmögliche Nutzbarkeit für die Bevölkerung im Bereich der öffentlichen Parkanlage erreicht wird.
Grundlage ist die Anlage 1 „Variante B-Plan (mit Flächentausch und Arrondierung)“.
3. Zur Einhaltung des B-Planes gehört auch die öffentliche Zugänglichkeit der Grün-/Parkfläche. Diese ist durch Verwaltungshandeln sicherzustellen.
4. Die Herstellung der Parkanlage, deren Pflege und Erhaltung ist nicht Aufgabe der Stadt. Eine Beteiligung finanzieller Art wird ausgeschlossen.“
Herr Tomczak ergänzt begründend, der Vorschlag der Verwaltung komme nicht infrage; der Rundweg solle wie im Änderungsantrag gefordert erlebbar sein. Er fordert, sich an die Aussagen des B-Planes zu halten. Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, solle man es auf ein ordnungsbehördliches Verfahren ankommen lassen. Die Stadt dürfe sich nicht erpressen lassen. Zudem weist er auf die bestehenden Eigentumsverhältnisse hin und regt in Richtung der Verwaltung an, gegenüber den beiden Vertragsparteien nochmals gesondert auf die Einhaltung des Vertrages zu drängen.
Mehrere Mitglieder sprechen sich für mehr Sachlichkeit in der Diskussion und die Variante B der Vorlage der Verwaltung aus, wobei größtenteils Einigkeit darüber besteht, den Punkt vier der Ursprungsvorlage, der eine Kostenbeteiligung der Stadt vorsieht, zu streichen. Die Mitglieder sprechen sich deutlich gegen jeglichen finanziellen Nachteil zu Lasten der Landeshauptstadt aus, hier sollten noch einmal andere Möglichkeiten der Finanzierung geprüft werden.
Herr Berlin kritisiert das Vorgehen der SPSG und regt an, über den Abschluss eines Verhaltenscodex mit ihr nachzudenken. Außerdem fragt er nach der rechtlichen Bindung, im Falle eines Beschlusses des vorgenannten Änderungsantrages.
Herr Jäkel spricht sich, entgegen anderer Mitglieder, für den Änderungsantrag und gegen die Vorlage der Verwaltung aus. Die Fraktion DIE LINKE sei für eine Änderung der Begrenzung offen und setze sich dafür ein, dass der größere Teil der Parks für die Öffentlichkeit erlebbar bleibt.
Auf die Frage von Herrn Berlin zur rechtlichen Bindung bezüglich des Änderungsantrages bemerkt Herr Goetzmann, dass die dort vorgeschlagene Abgrenzung eventuell nicht zu hundert Prozent übernommen werden könne und ggf. korrigiert werden müsse.
Herr Heuer stellt den Änderungsantrag, den Punkt vier aus der Vorlage der Verwaltung zu streichen.
4. Hinsichtlich der laufenden Pflege und Erhaltung kann eine Kostenbeteiligung durch die Landeshauptstadt vorgesehen werden, die unter Haushaltsvorbehalt zu stellen ist. Die Kostenbeteiligung darf höchstens dem Aufwandsanteil auf den öffentlich nutzbaren Flächen entsprechen.
Herr Eichert stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte.
Nachdem es weder Für- noch Gegenreden gibt, stellt der Ausschussvorsitzende den Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung. Er wird einstimmig angenommen.
Der Ausschussvorsitzende stellt den Änderungsantrag der Fraktion Die aANDERE zur Abstimmung.
Der Hauptausschuss möge die DS 16/SVV/0079 in der folgenden Neufassung beschließen:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf eine mit dem B-Plan konforme und für die Stadt kostenneutrale Lösung hinsichtlich der Parkanlage „Pfingstberghang/Villa Henkel“ hinzuwirken (Grundlage ist der B-Plan Nr. 48 „Am Neuen Garten“).
2. Gespräche zu notwendigen Arrondierungen der Binnengrenze zur privaten Parkanlage sind dahingehend zu führen, dass:
- bestehende Diskrepanzen zwischen den Abgrenzungen der Privatparzelle und den B-Plan-Festsetzungen „private Parkanlage“ und „öffentliche Grünfläche“ ausgeräumt werden
- eine größtmögliche Nutzbarkeit für die Bevölkerung im Bereich der öffentlichen Parkanlage erreicht wird.
Grundlage ist die Anlage 1 „Variante B-Plan (mit Flächentausch und Arrondierung)“.
3. Zur Einhaltung des B-Planes gehört auch die öffentliche Zugänglichkeit der Grün-/Parkfläche. Diese ist durch Verwaltungshandeln sicherzustellen.
4. Die Herstellung der Parkanlage, deren Pflege und Erhaltung ist nicht Aufgabe der Stadt. Eine Beteiligung finanzieller Art wird ausgeschlossen.
Er wird mit 2:3:1 abgelehnt.
Der Ausschussvorsitzende stellt den Änderungsantrag von Herrn Heuer auf Streichung des Punktes vier aus der Vorlage der Verwaltung zur Abstimmung.
Er wird einstimmig angenommen.
Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte Vorlage, ohne den Punkt vier, zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Der Hauptausschuss möge beschließen:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf eine einvernehmliche Regelung zwischen der MDB, der SPSG und der LHP betreffend die Nutzung der Parkanlage „Pfingstberghang/Villa Henckel“ hinzuwirken. Grundlage soll die in Anlage 2 dargestellte Variante B der Flächenabgrenzung zwischen der öffentlich nutzbaren Parkanlage und den privat nutzbaren Teilen des wiederherzustellenden Gartenparks sein.
2. Der hierfür erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 48 „Am Neuen Garten“ hinsichtlich Abgrenzung und Größenverhältnis zwischen öffentlicher und privater Parkanlage wird zugestimmt.
3. Voraussetzung für die einvernehmliche Regelung ist die im Nießbrauchvertrag zwischen der MDB und der SPSG garantierte Übernahme der Investitionskosten für die Bereinigung und Wiederherstellung der Parkanlage sowie für die Erneuerung der Villa Schlieffen durch die MDB.
4. Hinsichtlich der laufenden Pflege und Erhaltung kann eine Kostenbeteiligung durch die Landeshauptstadt vorgesehen werden, die unter Haushaltsvorbehalt zu stellen ist. Die Kostenbeteiligung darf höchstens dem Aufwandsanteil auf den öffentlich nutzbaren Flächen entsprechen.
5. In der einvernehmlichen Regelung ist vorzusehen, dass bereits während der Arbeiten zur Wiederherstellung in einem möglichst weiten Umfang die Zugänglichkeit der Parkanlage wieder gewährleistet wird.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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3
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4
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28,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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114,4 kB
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