08.03.2016 - 4.6 Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße", ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein, erläutert sie eingehend anhand einer PowerPoint-Präsentation und bittet um Zustimmung.

 

Auf Nachfrage stellt sie richtig, dass es sich bei den Wohneinheiten (WE) nicht wie von ihr eingangs versehentlich angegeben um 100, sondern um 202 WE handelt. Die Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur der 202 WE seien berücksichtigt worden.

 

 

Frau Reimers äert ihre Enttäuschung über den B-Plan Nr. 37B; so sei das in Rede stehende Areal aus ihrer Sicht prädestiniert für die Nutzung als Gewerbefläche und nicht, wie nun vorgesehen, als Wohnraumfläche.

 

 

Auf Frau Reimers Feststellung, wie auch auf die Nachfrage von Herrn Heuer, ob das Vorhaben dem Gestaltungsrat vorgestellt worden sei erläutert Herr Goetzmann, dass sich der Gestaltungsrat sehr intensiv mit diesem Vorgang beschäftigt habe. Die Umwandlung dieser Fläche in Wohnbaufläche erfolgte in einer früheren Entscheidung im Zusammenhang mit der Genehmigung des Bauvorhabens der ILB, deren Fläche zuvor als Wohnbaufläche gewidmet war. Die Formen der möglichen Wohnbebauung sind intensiv geprüft worden. Wegen besonderer Anforderungen aus dem Schallschutz hat sich am Ende eines Variantenvergleichs die hier vorgeschlagene Bebauungskonzeption durchgesetzt, bei der es möglich war, auf hohe Schallschutzmauern zu verzichten.

 

Herr Wiggert erkundigt sich nach einer möglichen Anbindung des künftigen Wohngebietes an die Friedrich-List-Straße. Er weist auf das erhöhte Gefahrenpotential für Radfahrer an dieser Stelle hin, auch weil es hier nur einen einseitigen Radweg gebe. Dies solle noch einmal geprüft werden. Herr Goetzmann erläuterte, dass die verkehrliche Anbindung der neuen Wohnungen regelkonform möglich sei und im weiteren Verfahren konkretisiert wird.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dem Städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung von Planungszielen der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 B “Babelsberger Straße“, Teilbereich Friedrich-List-Straße (gemäß Anlage 2) wird nach § 12 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

4

 

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Anlagen zur Vorlage