12.04.2016 - 6 Sonstiges
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 12.04.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr Goetzmann nimmt Bezug auf den Beschluss der STVV März 2016 zur Bebauung in der Brauerstraße 4-7, in welchem erklärt wird, dass die Erteilung der Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes an dieser Stelle nicht möglich sei, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Wie bereits in der STVV durch den Oberbürgermeister mitgeteilt worden ist, trägt dieser Beschluss nur appellativen Charakter, da die Entscheidung in der Hoheit der Verwaltung liege. Aufgrund des Beschlusses sind Gespräche zwischen dem Grundstückseigentümer und dem OBM geführt worden, jedoch gebe es wenig Spielräume zur Änderung der Planung. Im Zusammenhang mit archäolgischen Baugrundverhältnissen ist das Vorhaben im Höhen- und Lageprofil abgestimmt. Seitens des Grundstückseigentümers besteht nur geringe Bereitschaft zu geringfügigen Korrekturen, die nicht den Befreiungsbedarf berühren. Hinsichtlich des Vorwurfes eines unberechtigten Mehrwertes, besteht die Bereitschaft des Grundstückseigentümers die Differenz an die Stadt zu zahlen. Hierzu verweist Herr Goetzmann auf die Beantwortung der kleinen Anfrage 16/SVV/0166 – Gewinnabschöpfung in der Brauerstraße 4-7. Hinsichtlich der Frage der städtebaulichen Sinnfälligkeit der städtebaulichen Ausprägung hat die Verwaltung zwischenzeitlich entschieden, dass die Befreiung erteilt wird. Es ist damit zu rechnen, dass voraussichtlich Ende dieses Monats die Baugenehmigung erteilt wird.
Seitens verschiedener Ausschussmitglieder erfolgt erneut Kritik am Verfahren, da die Ansicht vertreten wird, dass Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes in einer solchen Größenordnung nicht erteilt werden dürften, da die STVV der Plangeber sei. Ein Bebauungsplanänderungsverfahren hätte über die STVV laufen müssen, vergleichbar mit den Planänderungsverfahren der heutigen Tagesordnungspunkte 4.7 bis 4.9. Mehrere Ausschussmitglieder betonen mehrmals, dass die Bebauungspläne verbindlich sind und Abweichungen nur bei geringfügigen Änderungen erteilt werden dürften.
Herr Goetzmann bringt in Erinnerung, dass das Modell zu diesem Vorhaben hier im Ausschuss vorgestellt worden ist und glaubt sich zu erinnern, dass es zu diesem Zeitpunkt zu keiner Diskussion geführt hat.
Herr Goetzmann bringt nochmals zum Ausdruck, dass die Verwaltung alles andere als glücklich ist und das alles nur bedauern kann.
Die zwischenzeitlich mit den Ausschussmitgliedern getroffene Verabredung hinsichtlich der Durchführung von Wettbewerben und Gutachterverfahren sollte dazu beitragen. Er bittet die Verwaltung daran zu messen.
Der Ausschussvorsitzende stellt am Ende der Diskussion fest, dass kein Ausschussmitglied außer dem Vertreter der Verwaltung die erklärte Auffassung des Oberbürgermeisters teilt, die für die Brauerstraße 4 bis 7 beantragte Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für genehmigungsfähig zu halten.
Herr Schütt informiert, dass vor einiger Zeit im SBV-Ausschuss über ein Tiefbauvorhaben der EWP informiert wurde, welches den Straßenabschnitt zwischen R. – Breitscheid – Str. und Karl –Marx-Str. (direkt am Hiroshima – Nagasaki – Platz) betrifft. Dieser Straßenabschnitt ist in einem desolatem Zustand ( gepflastert ). Nach zweimaliger Behandlung im SBV stimmten letztlich auch die Grünen dafür, dass nach Abschluss der Tiefbauarbeiten nicht die derzeitige Straßenoberfläche ( Pflasterung ) wiederhergestellt wird, sondern dieser Abschnitt , wie alle benachbarten Straßen ( A. –Bebel-Str., R.-Breitscheid-Str. , K.-Marx –Str. ) asphaltiert werden soll. Herr Schütt bittet in der Sitzung am 10.05.2016 den aktuellen Sachstand zu diesem Vorhaben vorzustellen.
Frau Hüneke informiert, dass sie mit Herrn Kühnemann in der letzten Woche die Fachtagung Natursteinpflaster in Brandenburg besucht habe, in der Herr Praetzel einen Vortrag gehalten hat. Dabei war festzustellen, dass Potsdam im Vergleich zu Brandenburg ein gutes Ergebnis erzielt hat.