12.04.2016 - 4.9 Flächennutzungsplan-Änderung "Autohaus Babelsbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Di., 12.04.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Wolfram (Bereich Stadtentwicklung) bringt die Vorlage ein. Er berichtet, dass man sich hier im Gegensatz zu den beiden vorhergehenden Vorlagen, noch am Anfang des Verfahrens befindet. Anhand eines Planes erläutert Herr Wolfram, dass das Autohaus Babelsberg gegenwärtig im Gewerbegebiet Babelsberg ein Grundstück der Landeshauptstadt Potsdam mittels einer Grunddienstbarkeit als Parkplatz nutzt. Die Fläche ist im FNP als Grünzug dargestellt. Sie ist Bestandteil des sogenannten Babelsberger Nord-Süd-Grünzugs.
Es ist vorgesehen, das Plangebiet zur dauerhaften Stärkung des Wirtschaftsstandorts zukünftig als gewerbliche Baufläche darzustellen. Damit würde der tatsächlichen Nutzung als Parkplatz entsprochen werden. Der Grünzug bleibt weiter erhalten, er wird auf Höhe des Parkplatzes nur der heutigen Situation entsprechend im FNP schmaler dargestellt. Die Durchwegungsmöglichkeit bleibt ebenfalls weiter erhalten.
Die Verwaltung schlägt vor, den Flächennutzungsplan zu ändern und mit der Vorlage 16/SVV/0193 den Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren zu fassen.
Frau Reimers unterstützt das Anliegen im Interesse einer Stärkung des Wirtschaftsstandortes und verweist auf den hohen Anspruch auf Gewerbeflächen in der Stadt Potsdam.
Herr Kühnemann äußert Bedauern, dass mit einem Verkauf des Grundstückes eine Entwicklungsperspektive genommen wird.
Herr von Osten-Sacken empfiehlt der Vorlage zuzustimmen. Es sei gut, dass die ohnehin bereits gewerblich genutzte Fläche jetzt auch im FNP so dargestellt wird.
Herr Jäkel hält eine differenzierte Betrachtung für sinnvoll. Es müsse unterschieden werden, ob es um die Beibehaltung einer Parkplatzfläche oder um die Errichtung einer Gewerbehalle geht. Herr Jäkel regt an sich in der Phase der öffentlichen Auslegung intensiver mit der Problematik zu beschäftigen.
Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Flächennutzungsplan-Änderung "Autohaus Babelsberg" (12/16) ist nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB durchzuführen – Aufstellungsbeschluss (gemäß Anlagen 1 und 2).
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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