19.04.2016 - 4.6 Masterplan "Seekrug"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Frau Naundorf bringt den Antrag ein.

 

Frau Rademacher  weist darauf hin, dass das Seekruggelände eine wichtige Trainings- und Übungsstätte sei. Das Ergebnis des Vergleichsgutachtens aus dem Jahr 2015 begründet sowohl wirtschaftlich als auch nutzungsspezifisch den Erhalt bzw. die Weiterführung des Ruderstandortes „Seekruggelände“. Ab 2017 stellt sich allerdings die Finanzierung zulasten der LHP dar. So werde die Trainingsstättenförderung durch Bund und Land r den kommenden Olympiazyklus (2017 2020) neu geregelt. Hiermit verbunden ist das Risiko einer deutlichen Reduzierung dieser Förderung. Es bleibt abzuwarten welches Ergebnis für den Ruderstandort Potsdam erzielt werden kann. Im Rahmen der Verantwortung der LHP seien weitergehende Nutzungsvarianten unabhängig vom geförderten  Leistungssport zu prüfen. Das „Seekruggebäude“ sollte aus Sicht des Fachbereiches 21 unabhängig einer sportlichen Nutzung einer konsequenten Entwicklung (Ausflugsgaststätte o.Ä.; Sanierung und Verpachtung; Verkauf etc.) zugeführt werden.

 

Herr Viehrighe ebenfalls große Potenziale und wünsche sich eine Win-Win-Situation für Potsdamer Vereine als auch für die LHP.

 

Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt und einstimmig angenommen.

Reduzieren

Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende des Jahres 2016 den Masterplan „Luftschiffhafen“ um den Bereich „Seekrug“ zu ergänzen. Dabei sollen sämtliche Grundstücke im mittelbaren und unmittelbaren Umfeld einbezogen werden.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=8642&TOLFDNR=103104&selfaction=print