19.04.2016 - 4.1 Herausforderungen in der Flüchtlings- und Integ...

Beschluss:
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Herr Viehrig berichtet, dass man sich hierzu bereits in der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung (AG SEP) am 09. April 2016 verständigt habe.

 

Frau Dr. Magdowskihrt aus, welche Schwerpunkte im Beschluss gesetzt wurden, zu denen man sich im April konstruktiv auseinandersetzte. Bezüglich der Verteilung der schulpflichtigen Kinder mit Migrationshintergrund gab es bereits Gespräche mit dem Staatlichen Schulamt. Neben den im Beschluss genannten Themenstellungen, sei sie der Auffassung, dass die Vorschläge der Geflüchteten bezüglich der Fördermöglichkeiten Berücksichtigung finden müssen.

 

Frau Rademacher weist darauf hin, dass die zu erarbeitenden Bedarfe und Lösungsmöglichkeiten für die Stadtverordneten bis Mai 2016 nicht umzusetzen sein. Sie verweist hierzu auf die AG SEP. Im Ergebnis der Erörterung wurde festgehalten, dass eine verlässliche Prognose bzw. qualifiziertere Berechnung als bislang bei der Schulentwicklungsplanung zugrunde gelegt, derzeit nicht leistbar sei. So erfolge die Planung und Fortschreibung aktuell aufgrund der tatsächlichen Zahlenentwicklung schulpflichtiger Schüler mit Migrationshintergrund der vergangenen Jahre. Eine bedarfsgenauere bzw. konkretisierte Trendberechnung sei vor dem Hintergrund ungewisser Zuweisungszahlen aber auch anderer, insbesondere politischer Faktoren, wie politische Entwicklungen in den Herkunftsländern, Entscheidungen über Asylanträge, Entwicklung der freiwilligen Ausreisen nicht zu realisieren. Zudem verfüge die LHP über neun Vorbereitungsklassen. Derzeit bestünde in Potsdam kein Defizit an Vorbereitungsklassen.

 

In der sich anschließenden Diskussion verständigt man sich zur Berechnung und Auslastung der Vorbereitungsklassen, dass die Verteilung der schulpflichtigen Schüler mit Migrationshintergrund nicht abschließend planbar sein.

 

Herr Viehrig beendet die Diskussion und gibt den Hinweis, dass hierzu ein entsprechender Antrag des Oberbürgermeisters an die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung erfolgt sei. Aus diesem ginge der Vorschlag hervor, den Auftrag r den Fachbereich im Zuge der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung in 2017 wahrzunehmen.

 

Die Vorlage wird zurückgestellt.

 

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