19.04.2016 - 2 Informationen der Verwaltung

Reduzieren

Frau Müller-Preinesberger informiert, dass im Jahr 2016 per Stand 12.4.2016 insgesamt 259 Asylantragsteller in der Landeshauptstadt Potsdam aufgenommen worden sind, davon 70 im Alter von 0 bis 17 Jahren.

Es liegen noch immer keine Prognosezahlen seitens des Bundes oder des Landes vor. Dementsprechend halten wir an der Planungsprämisse von 1500 Zuwanderern aus dem Flüchtlingsbereich fest.

Auch wenn ggf. die Planungszahlen der Zuwanderung nach unten angepasst werden können/müssen steht die LHP vor einer neuen großen Herausforderung, und das ist das Thema Familiennachzug.

Aktuell haben 1.585 Menschen den Flüchtlingsstatus seitens des BAMF anerkannt erhalten. Festzustellen ist, dass das BAMF seit Januar 2016 erheblich mehr Anträge abschließend bearbeitet hat. Diese Menschen haben das Recht, den Familiennachzug zu beantragen. Da wir nicht beziffern können, wie viele Familienverbünde zu den genannten 1585 Menschen gehören, besteht hinsichtlich der Quantifizierung eine gewisse Planungsunsicherheit. Derzeit befinden sich bereits 60 nachgezogenen Menschen in der Stadt.

Es wird also darauf ankommen, für die Zukunft Wohnungsunterbringungen in entsprechendem Umfang zu realisieren. Per Stand 12.4.2016 konnten im Jahr 2016 bereits 71 Haushalte mit 154 Menschen in Wohnraum vermittelt werden, 75 davon in Nutzungswohnungen.

Die Landeshauptstadt Potsdam plant auch weiterhin monatlich mit 30 Auszügen aus den Gemeinschaftsunterkünften in eigenen Wohnraum. Freiwerdende Platzkapazitäten in den Gemeinschaftsunterkünften können dann entsprechend nachbelegt werden.

 

Zur Standortentwicklung ist folgender Sachverhalt darzustellen:

Zeppelinstraße ist eröffnet. Mit Stand 12.04.2016 waren dort 40 Personen untergebracht.

Konsumhof wird im Mai 2016 eröffnet. (Kapazität von 50 + 10 Notplätzen)

Brauhausberg (Alter Landtag) wird nach Fortschritt der Baumaßnahmen die Kapazität von ca. 400 Plätzen erreichen.

Marquardter Chaussee: Die Anwohnerversammlung hat am 12.04.2016 stattgefunden. Eröffnung und Nutzung des Objektes ist ab Januar 2017 mit einer Kapazität von 80 Plätzen vorgesehen.

Handelshof ist für eine Nutzung ab Dezember 2016 vorgesehen (Kapazität 100 Plätze). Die Gewerbeanlieger werden durch die Verwaltung schriftlich informiert.

Leichtbauhallen in Neu Fahrland und Drewitz werden für Notfälle vorgehalten, sind derzeit aber nicht belegt.

Berliner Straße 79 musste vorsorglich seitens der LHP gekündigt werden, weil das Objekt in einem nicht nutzbaren Zustand (z.B. fehlende Sanitäreinrichtungen) übergeben werden sollte. Die LHP ist zu Verhandlungen bereit. (Kapazität 80 Plätze)

Berliner Straße 139: Der Vertrag wurde einvernehmlich aufgelöst; die bau- und brandschutzrechtlichen Auflagen waren zu hoch (Platzkontingent 100)

Neuendorfer Straße: Die Realisierung wird unter dem Gesichtspunkt der rückläufigen Zahlen sowie des hohen Kostenaufwandes nicht weiter betrieben.

Pappelallee: In Übereinstimmung mit der AG Asyl soll dieser Standort unter dem Gesichtspunkt des Familiennachzugs für Wohnungen und Infrastruktur beplant werden.

Burgstraße: Der Standort soll in Containerbauweise für die Flüchtlingsunterbringung mit der Möglichkeit der Umnutzung als Kita errichtet werden.

 

Des Weiteren berichtet Frau Müller-Preinesberger über die Ergebnisse der AG Umverteilung des Landes. Sie teilt mit, dass in den Erstaufnahmestellen der Zentralen Ausländerbehörde des Landes aktuell von 6.200 Plätzen ca. 1.500 Plätze belegt sind. Neben Syrern kommen maßgeblich Tschetschenen. Derzeit wird mit 150 Zugängen pro Woche im Land gerechnet. Im Zeitraum Januar bis März 2016 sind 5.345 Personen zur Verteilung gekommen.

Platzkapazität in der ZABH wird weiter ausgebaut. Im Mai 2016 erfolgt die Arbeitsaufnahme der Ankunftszentren des BMAF, das bedeutet zeitnahe identitätssichere Registrierung und Asylantragstellung. Dies wird dazu führen, dass in den Gebietskörperschaften nur noch Menschen mit Flüchtlingsstatus ankommen.

Zum Thema Beschulung wurde durch das MBJS klargestellt, dass schulpflichtige Kinder, auch ohne Schuleingangsuntersuchung in die Schulen aufgenommen werden können, da bei Aufnahme in ZABH Erstuntersuchung erfolgt. Die Schuleingangsuntersuchung ist dann zeitnah nachzuholen.

Abschließend teilt Frau Müller-Preinesberger mit, dass die Landeshauptstadt Potsdam der Rahmenvereinbarung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende beitreten wird. Dies wurde bereits in der vergangenen Woche der Ministerin gegenüber erklärt. Noch in der nächsten Woche soll ein Schreiben zur Verfahrensregelung kommen.

 

Frau Blaut stellt sich den Ausschussmitgliedern vor. Sie ist seit dem 01.04.2016 als Gesundheits- und Sozialplanerin im Fachbereich Soziales und Gesundheit tätig.

 

Reduzieren

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=8643&TOLFDNR=102892&selfaction=print