19.04.2016 - 6 Zwischenstand Schulanschlussbetreuung

Reduzieren

Frau Kitzmann (Bereich Gesundheitssoziale Dienste und Senioren) macht deutlich, dass heute ein gutes Ergebnis präsentiert werden kann. Sie weist darauf hin, dass Jugendliche ab einem Alter von 14 Jahren keinen Rechtsanspruch auf Betreuung nach SGB VIII haben.

Anschließend gibt sie einen kurzen Rückblick und erinnert daran, das Thema bereits seit Juni 2013 bearbeitet wird und zunächst an der Nutzung von Räumen in der Comenius-Schule gescheitert ist. Nach der Beschlussfassung und einem Interessenbekundungsverfahren konnte das Projekt am 04.01.2016 beginnen.

 

Frau Höpfner (Oberlinhaus gGmbH) betont, dass das Projekt dank der guten Kooperation mit 6 Jugendlichen und 3 Mitarbeitenden in den Räumen der Oberlinschule im Sinne aller Beteiligten erfolgreich gestartet werden konnte. In der Schulzeit erfolgt die Betreuung von 14:30 Uhr (freitags ab 12:30 Uhr) bis 18:00 Uhr. Die Ferienbetreuung erfolgt in der Zeit von 7:30 bis 18:00 Uhr. Derzeit besuchen 11 Jugendliche die Schulanschlussbetreuung. r die Betreuung in den Sommerferien gibt es bereits 12 Anmeldungen.

 

Frau Prystav (Elterninitiative Schulanschlussbetreuung) schließt sich dem Dank für die Unterstützung an. Sie berichtet, dass die Jugendlichen sehr gern den Hort besuchen. Das Angebot ist passgerecht für die Jugendlichen, die einen sehr unterschiedlichen Behinderungsgrad haben. Frau Prystav berichtet, dass es am 08.04.2016 einen Beitrag im RBB ZIBB gab, der die Situation in der Einrichtung gut dargestellt hat. Probleme gibt es noch bezüglich des Fahrdienstes, insbesondere in den Ferien. Hier muss noch eine Lösung gefunden werden. Offen ist auch noch die Namensfindung für die Einrichtung.

 

Frau Kitzmann erklärt, dass es eine Verständigung mit dem Träger gab, dass das Modellprojekt vorrangig für Potsdamer Kinder durchgeführt werden soll. Da aus Potsdam sehr wenige Kinder kommen, sollten auch Kinder aus Potsdam-Mittelmark aufgenommen werden sollen. Sie betont dabei aber, dass das Projekt auch zukünftig vorrangig für Potsdamer Jugendliche offen steht und nur in begründeten Ausnahmefällen Jugendliche aus angrenzenden Landkreisen die Möglichkeit der Teilnahme an dieser Schulanschlussbetreuung haben.

 

Frau Müller-Preinesberger betont, dass sich die Landeshauptstadt Potsdam grundsätzlich wünscht, dass der Bundesgesetzgeber und auch der Landesgesetzgeber die bestehende Gesetzeslücke schließt. Hier muss es dringend eine gesetzliche Regelung geben.

 

Frau Anlauff fragt, ob es zum Fahrdienst bereits Lösungsansätze gibt.

 

Frau Kitzmann kann zur Verstetigung der Maßnahme noch keine Aussagen treffen. Bezüglich des Fahrdienstes verweist sie auf die bestehende Satzung zur Schülerbeförderung in der LHP, die in Zusammenarbeit mit Herrn Richter noch in diesem Jahr überarbeitet werden soll. Hier müssen noch Klärungen, auch zu den Kosten, erfolgen.

 

Reduzieren