19.04.2016 - 7.2 Kinder- und Gewaltschutzkonzept für Gemeinschaf...

Beschluss:
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Frau Anlauff bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Thomann (FB Soziales und Gesundheit) verweist auf die bestehende rechtliche Situation. Er teilt mit, dass alle Träger von Gemeinschaftsunterkünften zum Schutz der Kinder eine Vereinbarung unterschreibenssen. Auch in den Leistungsbeschreibungen werden entsprechende Forderungen festgehalten.

Unter Hinweis auf den Betreuungsschlüssel in den Gemeinschaftsunterkünften der Landeshauptstadt Potsdam macht er deutlich, dass die Träger das Zusammenleben der Flüchtlinge in der Unterkunft organisierenssen.

Herr Thomann betont, dass Gewaltausübung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann. Eine Maßnahme zum Schutz vor Übergriffen ist z.B. auch die Möglichkeit die Sanitäreinrichtungen abschließen zu können.

Wenn Gewalt in einer Einrichtung vorkommt, wird darauf sofort reagiert. Entsprechende Reaktionspläne sind entwickelt.

Er bietet an, sich im Rahmen eines Workshops zu Vorfällen zu verständigen und Standards zu entwickeln.

 

Frau Anlauff stellt anhand der Ausführungen von Herrn Thomann fest, dass die Landeshauptstadt Potsdam bereits recht gut aufgestellt ist.

 

Frau Schulze hat den Ausführungen von Herrn Thomann entnommen, dass Standards benötigt werden. Sie bittet, die Vereinbarungen sowie den Reaktionsplan als Anlage zum Protokoll auszureichen oder zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Müller-Preinesberger macht deutlich, dass die Konzepte der Träger immer den Beschlussvorlagen für die Trägerentscheidung beigefügt waren. Sie verweist auf die Vielfalt an Möglichkeiten der Unterbringung sowie die hohen Standards. Sie macht auch deutlich, dass Übergriffigkeiten innerhalb von Familien mit der Entwicklung von Standards nicht verhindert werden können.

Des Weiteren verweist Frau Müller-Preinesberger auf die Meldeketten, die mit den Trägern vereinbart sind. Sie weist auch darauf hin, dass jeder Einzelfall auch immer individuell betrachtet werden muss. Sie bietet an, die Auflistung bezüglich der Räumlichkeiten als Überblick auszureichen.

 

Frau Schulze weist darauf hin, dass die Beschlussvorlagen zur Trägerauswahl grundsätzlich als nicht öffentliche Vorlagen im Hauptausschuss behandelt wurden.

 

Herr Thomann regt an, nicht Standards zu entwickeln, sondern gemeinsam mit den Trägern ein Konzept zur Gewaltprävention zu erarbeiten. Ggf. kann auch eine Risikoanalyse innerhalb eines Workshops erstellt werden.

 

Herr Richter plädiert dafür, das Konzept auf die Gruppe der besonders Schutzbedürftigen auszulegen, da z.B. auch Menschen mit Behinderung und Homosexuelle zu dieser Gruppe gehören.

 

Herr Oqueka fragt, ob in Potsdam bereits Gewalt aufgetreten und bekannt geworden ist.

 

Frau Müller-Preinesberger teilt mit, dass es Einzelfälle gab. Hierbei handelte es sich um Situationen, denen mit Konzepten nicht entgegengewirkt werden könnte.

 

Herr Schubert weist darauf hin, dass es Reaktionspläne und Meldeketten gibt. Er fragt, was darüber hinaus benötigt wird. Herr Schubert schlägt vor zwei bis drei Konzepte von Trägern an den Ausschuss auszureichen, um sie gemeinsam in einer Ausschusssitzung zu beraten.

 

Frau Müller-Preinesberger betont, dass es in Potsdam vier Träger gibt, die Gemeinschaftsunterkünfte betreiben. Die Konzepte sind ähnlich gestaltet und können dem Ausschuss anonymisiert als Musterkonzepte zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren werden eine Übersicht der Einrichtungen bezüglich der jeweiligen räumlichen Gegebenheiten, Platzkapazitäten, Belegung, Personalschlüssel sowie die vereinbarten Meldeketten als Anlage zur Niederschrift ausgereicht. Zur nächsten Sitzung des Ausschusses sollte dann der Antrag erneut aufgerufen und gemeinsam beraten werden, was noch benötigt wird.

 

Frau Eisenblätter unterstützt den Vorschlag.

 

Frau Kronemann (FB Kinder, Jugend und Familie) weist darauf hin, dass alle Träger, die derzeit Gemeinschaftsunterkünfte betreiben, mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Leistungsvereinbarungen gem. § 8a IV SGB VIII und gem. § 72a SGB VIII abgeschlossen haben. Die Leistungsvereinbarungen sind als  dem Rahmenkonzept zum Kinderschutz als Anlage beigefügt und somit auch veröffentlicht. Sie bietet an, die Leistungsvereinbarungen als Anlage zur Niederschrift zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Anlauff greift die Vorschläge auf und stimmt der Zurückstellung und erneuten Befassung zu.

 

Frau Eisenblätter bittet um Abstimmung über die Zurückstellung des vorliegenden Antrages.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:6

Ablehnung:0

Stimmenthaltung:0

 

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