20.04.2016 - 4.2.1 Uferweg in der Speicherstadt

Beschluss:
vertagt
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Herr Kaminski bringt den Antrag ein.

 

Der Vorsitzende trägt einen Formulierungsvorschlag der Fraktionen der Kooperation für einen geänderten Antragstext vor, der auf den vorzeitigen Maßnahmebeginn zielt.

 

Anschließend trägt Herr Goetzmann FBL 46 Stadtplanung und Stadterneuerung die Ansicht der Verwaltung dazu vor und plädiert für die Ablehnung des Antrags.

 

Entgegen den Erwartungen der Stadtverordneten existieren gegenwärtig keine Förderrichtlinie und folglich auch kein Förderantrag und somit auch keine Handhabe im weiteren Umgang mit der Sache.

 

Die Antragssteller stellen den Antrag zurück.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die notwendigen finanziellen

Voraussetzungen für den Bau des Uferweges am Wasserwerk in der Leipziger Straße zu schaffen.

Dazu sind auch die Gespräche mit dem Land zu führen, um eine Förderung dieses Vorhabens in den nächsten beiden Jahren, zumindest aber in dieser Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung bis 2019 zu erreichen. Dazu ist zu prüfen, ob die Stadt in eine Vorfinanzierung gehen bzw. ob eine Vorfinanzierung über die Pro Potsdam als Trägerin der Entwicklungsmaßnahme in der Speicherstadt erfolgen kann.

Ziel ist es, dass der Uferweg bis 2019 begehbar ist.

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Juni 2016 über den Stand der Vorbereitungen zu informieren.

 

 

 

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