21.04.2016 - 4.2 Information zur Baumliste (Stand 1.2.2016) - Fä...

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Herr Beck stellt richtig, dass es sich in der betreffenden Tabelle im Kopf nicht um den wie angeführt Stammdurchmesser handelt, sondern um den Stammumfang. Somit beträgt der Stammumfang des gefällten Trompetenbaumes 180 cm.

 

 

Herr Jäkel kritisiert nochmals die Fällung des Trompetenbaums. Seltene Bäume, wie dieser, dürften nicht ohne weiteres zur Fällung freigegeben werden. Bei besonderen Bäumen müsse auch ein besonderer Blick auf den Fällantrag gerichtet werden. Außerdem möchte er wissen, ob unter den Ersatzpflanzungen auch Trompetenbäume dabei gewesen sind. Wenn schon seltene Bäume gefällt werden, müsse zumindest dafür Sorge getragen werden, dass diese nachgepflanzt würden.

 

 

Herr Beck nimmt diese Hinweise für die Verwaltung auf und will durch den zuständigen Fachbereich vor allem klären lassen, ob es möglich ist, zukünftig bei der Fällung besondererume in den Ersatzleistungen deren Nachpflanzung festzuschreiben.

 

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