21.04.2016 - 3.5 Streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 vor Sch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW, SPD SBV
- Datum:
- Do., 21.04.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Rietz bringt den Antrag ein und erläutert ihn.
Herr Wustrack (Bereich Verkehr und Technik) weist darauf hin, dass die hier entsprechende Rechtsverordnung noch nicht in Kraft ist. Er erläutert den Prüfablauf. Bei einer der gewünschten Prüfung vorgeschalteten Ermittlung des Ist-Standes müsse zunächst festgestellt werden, wo sich die entsprechenden Standorte befinden und wo Tempo 50 bzw. Tempo 30 gilt. Über einen ersten Arbeitsstand könne im Oktober 2016 berichtet werden.
Herr Jäkel erkundigt sich bei dem Einbringer über konkrete Gefahrenbeispiele.
Herr Rietz nennt die Grundschule Bornim, vor der regelmäßig die Ampel auch bei Rot überfahren werde. Er hält die Einführung von Tempo 30 auf diesem Abschnitt für gefahrenmindernd. Er betont, dass es den Einbringern aber auch gerade darum ginge, solche Gefahrenstellen zu eruieren.
Zum Antrag schlägt er, den Ausführungen der Verwaltung entsprechend, folgende Änderung vor:
„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, auf welchen Potsdamer Straßenabschnitten vor Schulen, Kindertagesstätten sowie Senioren- und Pflegeheimen die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit darstellen kann. Dies geschieht im Vorgriff auf die zu erwartende Reglung. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr ist darüber im Oktober 2016 über den Arbeitsstand zu berichten.“
Der Ausschussvorsitzende stellt den so geänderten Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, auf welchen Potsdamer Straßenabschnitten vor Schulen, Kindertagesstätten sowie Senioren- und Pflegeheimen die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit darstellen kann. Dies geschieht im Vorgriff auf die zu erwartende Reglung. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr ist darüber im Oktober 2016 über den Arbeitsstand zu berichten.