21.04.2016 - 3.11 Tempo 30 in der Pestalozzistraße

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Wustrack (Bereich Verkehr und Technik) erläutert die Mitteilungsvorlage. Er führt aus, für die als Hauptstraßen ausgewiesene Pestalozzistraße und die weiterführende Paul-Neumann-Straße existiere derzeit keine Rechtsgrundlage nach Straßenverkehrsordnung (StVO), um eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vorzunehmen. Nach Einschätzung der Verwaltung ist der betreffende Verkehrsabschnitt sicher, auch durch die vorhandene Mittelinsel als Querungshilfe. Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Verwaltung deswegen nicht.

 

 

Herr Walter verweist auf den Umstand der wachsenden Stadt und der damit auch an dieser Stelle einhergehenden steigenden Schülerzahlen. Aus diesem Grund solle präventiv gehandelt werden. Er fragt noch einmal nach, ob es generell verboten sei, an dieser Stelle Tempo 30 einzurichten.

 

 

Herr Wustrack stellt klar, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, präventiv eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 vorzunehmen. Zurzeit liegen keine Gründe für die Einrichtung von Tempo 30 an dieser Stelle vor.

 

 

Herr Berlin hält den Bereich für ungefährlich. Zudem ließen es die örtlichen Gegebenheiten ohnehin nicht zu, dort schneller als 30 km/h zu fahren.

 

 

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung nimmt die Mitteilungsvorlage 16/SVV/0239 zur Kenntnis.

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