28.04.2016 - 2 Informationen des Jugendamtes

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Herr Riecke (FB Kinder, Jugend und Familie) informiert, dass sich mit heutigem Datum in Zuständigkeit des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam insgesamt 87 unbegleitete minderjährige Ausländer befinden. Weitere Zuweisungen stehen derzeit nicht an.

In der Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung Heinrich-Mann-Allee sind mit heutigem Stand 21 männliche umA untergebracht. Am Standort Clearing Puschkinallee (Fluchtpunkt) sind aktuell 3 unbegleitete minderjährige Mädchen untergebracht.

 

Die Beschulung während der Clearingphase erfolgt in Form eines Deutschkurses in Verantwortung der GFB derzeit noch auf dem Gelände der Hoffbauerstiftung. Die weitere Beschulung in Willkommensklassen konnte inzwischen sichergestellt werden.

Im vergangenen Monat sind neue stationäre Plätze in Nachfolgeeinrichtungen aufgebaut worden. Diese befinden sich in Trägerschaft der JH Geltow und der Volkssolidarität. Weitere 20 Plätze befinden sich im Bau bzw. im Genehmigungsverfahren.

 

Die Aufnahmequote der LHP liegt nach Auskunft des MBJS bei 6,67% aller dem Land Brandenburg zugewiesenen umA. Das MBJS geht insgesamt noch immer von 139 umA aus, die die LHP im laufenden Jahr aufzunehmen hat. Die bundesweite Umverteilung verläuft schleppend, die LHP erreichten zuletzt 3 Jugendliche.

 

Die vom Land Brandenburg angekündigte Konnexität bei der Refinanzierung der Personal- und Sachkosten der LHP ist nicht eingetreten, da das Land Brandenburg diese Kosten weiterhin nur mit einer Pauschale refinanziert. Die LHP hat deshalb am 29.03.2016 Klage gegen das Land Brandenburg vor dem Verwaltungsgericht Potsdam erhoben.

 

Herr Tölke informiert über die Abschlussveranstaltung Kita-ZOOM am 14. April 2016, auf der die Ergebnisse des fast 3-hrigen Prozesses präsentiert wurden. Ziel des von der Stiftung Bertelsmann im Auftrag der LIGA moderierten Prozesses war, Standards für die Verbesserung der Qualität in den Kitas zu benennen, zu beschreiben und mit groben Kostengruppen zu hinterlegen. Im Rahmen der Abschlussveranstaltung wurden die Ergebnisse detailliert vorgestellt. Die qualitätsverbessernden Maßnahmen beziehen sich insbesondere auf einen besseren Betreuungsschlüssel als auch auf Verbesserung bei den Betriebs- und Sachkosten. Nach erster Einschätzung der Stiftung Bertelsmann wird das Gesamtvolumen r die Qualitätsverbesserenden Maßnahmen für Land + Kommunen auf ca. 500.000.000  Euro pro Jahr kalkuliert.

Folgendes Resümee wird aus der Sicht der Landeshauptstadt Potsdam gezogen:

Der sehr konstruktive Dialog  aller Beteiligten muss unbedingt weiter geführt werden.

Die kommunalen Spitzenverbände sollen dringend um Teilnahme gebeten werden.

Der weitere Prozess sollte durch das MBJS moderiert werden.

Ziel der Fortführung des Dialogs unter Moderation des MBJS soll ggfs. eine Reform des Kita-Gesetzes zur Folge haben.

Die LHP wirbt bei der Politik für die Fortführung des Dialogs und wird dies auch im LKJA thematisieren.

Bei der Neufassung der Kita-Finanzierungsrichtlinie für die LHP zum 01.01.2017 werden für den Bereich der Sach- und Betriebskosten Teile der Vorschläge des Kita-Zoom-Prozesses eingearbeitet werden. Die Vorschläge werden in der AG Kita diskutiert. Die Vorschläge der Verwaltung zur Verbesserung der Qualität umfassen Maßnahmen in Höhe von ca. 1,5 Million Euro (brutto). Die Mittel sind für den Haushalt 2017 ff angemeldet  worden.

 

Ziel ist es auch, für die neue Kita-Finanzierungsrichtlinie eine neue angemessene Refinanzierung der Investitionskosten der Träger zu formulieren. Hierzu wurden zwei Wirtschaftsprüfer - jeweils einer für die LHP und einer für die freien Träger - gebeten, ein Vorschlag zu erarbeiten. Das Ergebnis wird Ende Mai 2016 erwartet.

 

Herrlke informiert, dass der 3. Brandenburger Kongress der Kinder- und Jugendarbeit am 09. und 10. November 2017 in Potsdam stattfinden wird.

 

Herr Tölke verweist auf die in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses behandelte Beschlussvorlage zur Einrichtung der DEJU-Datenbank. Herr Ströber hat in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass der Jugendhilfeausschuss der Stadt Brandenburg/Havel dem Beitritt nicht zugestimmt hat. Dies ist nicht richtig, der JHA hat dem einstimmig zugestimmt.

 

Frau Dr. Müller spricht die Refinanzierung von Investitionen an und fragt nach dem konkreten Punkt, an dem es nicht weiterging.

In Bezug auf Kita-ZOOM lobt sie, dass die LHP mit dem Haushalt eine Reaktion zeigt. Sie fragt, ob es auch eine Reaktion von Seiten des Landes gibt, wann es eine Kita-Gesetzesnovelle geben wird.

Zum Dialog fragt sie, welche Dialogformen es geben soll.

 

Herr Tölke betont, dass der Dialog zur Verbesserung der Qualität in den Kitas weitergeführt werden sollte. Hierssen auch weiterhin die kommunalen Spitzenverbände beteiligt sein.

 

Frau Müller-Preinesberger ergänzt, dass nicht nur der Personalschlüssel verbessert werden muss, sondern auch bedacht werden muss, dass in der LHP ein großer Anteil an Kita-Kinder bis zu 10 Stundenglich betreut werden müssen. Hier muss darüber nachgedacht werden, ob man von einem Personalschlüssel zu einem Betreuungsschlüssel kommt. Es muss überlegt werden, ob nicht das Kita-Gesetz an sich überarbeitet werden sollte.

 

Herr Tölke erklärt, dass es bei der Überarbeitung der Kita-Finanzierungsrichtlinie keine Einigung bezüglich der angemessenen Miete gegeben hat. Aus diesem Grund erfolgte der Einsatz der beiden Wirtschaftsprüfer.

 

Frau Dr. Müller verweist auf die Beschlussvorlage 16/SVV/0116 „Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB VIII zum 01.07.2016“ und betont, dass bisher im Jugendhilfeausschuss über Beschlüsse der StVV informiert wurde, wenn Drucksachen vorher im JHA behandelt wurden. Sie verweist auf die Debatte dazu in der StVV.

 

Herr Otto berichtet, dass er die Diskussion live verfolgt hat. Es weist darauf hin, dass im KJHG geregelt ist, dass die Basis diese Beschlüsse fasst.

 

Frau Müller-Preinesberger macht darauf aufmerksam, dass die Kritik gegenüber Herrn Schultheiß direkt angebracht werden sollte.

 

Herr Liebe äert seine Enttäuschung darüber, dass Frau Müller-Preinesberger den Jugendhilfeausschuss gegen die Äerung von Herrn Schultheiß nicht abgeschirmt hat. Der Qualitätsanspruch des Jugendhilfeausschusses ist aus seiner Sicht in dieser Situation nicht deutlich gemacht worden.

 

Frau Müller-Preinesberger verweist auf § 23 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung. Danach hat sie nicht das Recht, einzelne Stadtverordnete zu maßregeln. Sie weist darauf hin, dass sie in der StVV deutlich gemacht hat, dass sie für die Erhebung von Daten und deren Vergleichbarkeit steht.

 

Herr Ströber macht deutlich, dass gute Arbeit und Vergleichbarkeit gewollt ist.

 

Frau Frehse-Sevran betont, dass die Trägervertreter in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses immer wieder deutlich gemacht haben, dass sie eine saubere und offene Datenerhebung haben wollen.

 

Herr Kolesnyk weist darauf hin, dass die Frage von Herrn Schüler entsprechend gestellt war, was die Träger bewegt. Darauf habe er dann auch so geantwortet.

Er sagt zu, dass er in seiner Funktion als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses auf Herrn Schultheiß zugehen und ihm deutlich machen wird, dass seine Wortwahl in der Stadtverordnetenversammlung von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses als verletzend empfunden wurde und nicht angebracht war.

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