10.05.2016 - 6 Sonstiges

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Herr Goetzmann erinnert an die Information zum Bauvorhaben "Abriss zweier Wohnblöcke und Wohnungsneubau" in Satzkorn in der vergangenen Sitzung. Die Verwaltung ist gebeten worden, im Bereich Wohnen nachzufragen, ob die alten Wohnblöcke noch bewohnt sind und ob es Ersatzangebote gegeben habe.

 

 

Durch den Bereichsleiter Wohnen, Herr Jekel, ist mitgeteilt worden, dass sich in den vom Bauvorhaben betroffenen Wohnungen in der Straße des Friedens 7-14 insgesamt 44 Wohnungen befinden. In diesen Wohnungen sind derzeit 29 Personen mit ihrem Wohnsitz gemeldet.

Die von dem Bauvorhaben betroffenen Wohnungen wurden nicht mit öffentlichen Mitteln gebaut oder saniert und unterliegen somit keiner anderen vertraglichen Bindung mit der Landeshauptstadt Potsdam, die das Einbeziehen des Bereichs Wohnen vor einem Abriss rechtlich geboten hätte. Weiterhin hat Herr Jekel informiert, dass auch in den Sprechstunden im Bereich Wohnen keine Betroffenen vorstellig geworden sind, die im Zusammenhang mit dem geplanten Abriss Informationen oder Unterstützung nachfragten. Zur rechtlichen Situation hat Herr Jekel aufmerksam gemacht, dass es maßgeblich von den Regelungen des Mietvertrags abngen würde, was mit den Mieterinnen und Mietern geschieht. Handelt es sich um einen unbefristeten Mietvertrag, so kann der Vermieter aus „berechtigtem wirtschaftlichen Interesse“ das Mietverhältnis mit bestimmten, gesetzlich festgelegten Fristen, beenden. Ausgenommen sind Härtefälle (§ 574 BGB), zu denen beispielsweise auch zählt, dass innerhalb einer angemessenen Frist kein Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen gefunden werden kann. Von Härtefällen kann auch ausgegangen werden, wenn es sich z.B. um Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen, im hohen Alter oder mit Schwerbehinderung handelt. In diesem Fall bieten Vermieterinnen und Vermieter oft Ersatzwohnraum an oder bemühen sich über das Angebot einer Ablösung um die Beendigung des Mietverhältnisses. glich wäre auch, dass es befristete Mietverträge gibt, sofern sie mit Verweis auf den geplanten Abriss erst in jüngerer Zeit abgeschlossen wurden. In diesem Fall läge es in der Verantwortung der Mieterinnen und Mieter, sich rechtzeitig vor Ablauf des Mietvertrags auf die Suche nach neuem Wohnraum zu begeben. Sind die Voraussetzungen für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins erfüllt, dann nne dies auch mit öffentlicher Unterstützung erfolgen.

 

 

 

Herr Goetzmann informiert zum Stadt-Umland-Wettbewerb, dass das Land zwar entschieden habe, wer förderberechtigt ist, aber wichtige entsprechende Förderrichtlinien (v.a. für EFRE und ESF) noch nicht fertig sind. Deshalb ist derzeit noch nicht bekannt, was gefördert werden kann. Herr Goetzmann ergänzt, dass es aus dem Operationellen Programm Budgetgrenzen für einige Themen gebe, auch das ist noch relativ unklar. Der ursprünglich r April angekündigte Starttermin beim MIL ist nunmehr auf den 25.05.2015 verlegt worden. Nach diesem Termin wird es möglich sein sich einen ersten Überblick zu verschaffen. In dem Moment, wo es erste Vorschläge gibt, wird die Verwaltung diese in einer knappen übersichtlichen Form zusammenstellen und in Form einer Mitteilungsvorlage vorlegen.

 

 

 

Frau Hüneke erinnert an den Beschluss, die Verwaltung zu beauftragen, mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg im Rahmen des Bauvorhabens an der Babelsberger Straße die Realisierung einer Fußngerbrücke über die Neue Fahrt auszuhandeln und fragt, ob es hier etwas Neues gebe.

 

Herr Goetzmann erinnert an die Berichterstattung im SBV-Ausschuss im Dezember 2015. Aus dem Blickwinkel der Verwaltung ist die Prüfung erfolgt und das Ergebnis mitgeteilt worden.

 

 

 

Herr Tomczak und Herr Goetzmann verständigen sich zu einer noch unbeantworteten E-Mail des Fraktionsgeschäftsführers DIE aNDERE.

 

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