10.05.2016 - 5.3 Straßenbeleuchtungsvorhaben mit Erhebung von Er...

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Herr Becker (Bereich Verkehr und Technik) informiert, dass die Errichtung von 28 Stahlmasten mit technischer Mastansatzleuchte und Erdkabelverlegung die öffentlich-rechtliche Pflicht zur Zahlung von Straßenbaubeiträgen nach § 8 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) ausse. Er hrt ausdass alle Anlieger (Grundstückseigentümer) mit Schreiben vom 08.03.2016 über die geplante straßenbauliche Maßnahme - Errichtung einer Beleuchtungsanlage - informiert und gebeten worden sind, sich innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens gegen oder für die geplante Baumaßnahme auszusprechen. Es wurde darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch schriftlich erfolgen sse und eine Nichtäerung als Zustimmung gewertet wird.

 

Im Ergebnis kann mitgeteilt werden, dass sich von insgesamt 81 Anliegern, 22 Grundstückseigentümer gegen den Bau der Beleuchtungsanlage ausgesprochen haben.

Somit spricht sich keine Mehrheit der Anlieger gegen die Baumaßnahme aus.

 

Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme im III. Quartal 2016 umzusetzen.

 

 

Diskussionsbedarf besteht nicht.

 

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Anlagen