10.05.2016 - 4.1 Fortsetzung der Entwicklungsmaßnahme Krampnitz

Beschluss:
vertagt
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Hier handelt es sich um eine Wiedervorlage. Frau Heigl stellt für die antragstellende Fraktion fest, dass sich offensichtlich nichts aus den Verhandlungen mit der TG Potsdam GmbH ergebe und die Verhandlungen deshalb abgebrochen werden sollen.

 

 

Herr Goetzmann bittet um Unterscheidung zwischen dem Betreff und der Antragsformulierung. Es ist sinnvoll und zielführend die entsprechenden Schritte zügig voranzubringen, jedoch müsse man aufpassen sich nicht den gesetzlichen Pflichten zu entziehen. Die Kommune nne nicht generell Verhandlungen mit Beteiligten verweigern. Von daher bittet Herr Goetzmann den 1. Satz im Beschlusstext zu streichen. Gespräche werden weiterhin geführt und Vorschläge ausgetauscht. Im Moment ist der entscheidende Punkt, wie aktuell die gerichtliche Entscheidung zu den Normenkontrollanträgen der TG Potsdam GmbH und 6 beteiligter Eigentümer ausfällt. Es ist verabredet worden, am 30.6.16 erneut zu einer mündlichen Verhandlung zu laden.

 

Herr Goetzmann fasst zusammen, dass an der Entwicklung des Standortes Krampnitz im Wege der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme unzweifelhaft konsequent festgehalten wird.

 

 

Herr Kirsch greift den Verwaltungsvorschlag auf und stellt den Änderungsantrag, den 1. Satz zu streichen, um Formfehler zu vermeiden.

 

 

Auch Herr Eichert unterstreicht die Auffassung, dass parallele Verhandlungen in jedem Falle sinnvoll sind.

 

 

Herr Heuer bringt zum Ausdruck, dass der 1. Satz die Haltung der TG Potsdam GmbH stärken würde. Der 2. Satz sei überflüssig, da davon auszugehen ist, dass die Behörde dies umsetzt. Er bittet zu beachten, dass es außer der TG Potsdam GmbH noch andere Beteiligte (Landwirte) gebe, die hier überhaupt nicht berücksichtigt worden sind.

 

 

Frau Hüneke schließt sich den Vorrednern an und stellt fest, dass es eine Beschlusslage gebe und sie davon ausgeht, dass die Verwaltung auf die Politik zukommen wird, wenn Änderungen notwendig werden.

 

 

Herr Kirsch stellt dem Antragsteller anheim, den Antrag zurück zu ziehen.

 

 

Auf die Frage von Frau Heigl, ob es für Verhandlungen mit der TG Potsdam GmbH Fristsetzungen gebe, verweist Herr Nicke (ProPotsdam) auf die Gerichtsverhandlung am 30.6.2016. Wenn die Rechtmäßigkeit der Entwicklungssatzung beschieden wird, können ab dem 1.7.2016 Enteignungsanträge gestellt werden.

 

 

Herr Tomczak stellt für die antragstellende Fraktion den Antrag bis zur Sitzung am 19.7.2016 zurück.

 

 

Seitens der Ausschussmitglieder erfolgt kein Widerspruch.

 

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