10.05.2016 - 4.6 Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße", 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Di., 10.05.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Ziel der Änderungsplanung ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung des Teilbereichs Friedrich-List-Straße. Sie dient damit der Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes, das eine Bebauung mit Wohngebäuden innerhalb des zu ändernden Gewerbegebietes vorsieht. Dabei lehnen sich die Änderungen an die planungsrechtlichen Festsetzungen der benachbarten allgemeinen Wohngebiete bzw. an die bereits realisierten Wohngebäude an. Umfangreiche Abstimmungen mit dem Landesumweltamt sind durchgeführt worden. Mit dem Satzungsbeschluss über diese Änderung des Bebauungsplans ist es möglich, etwa 200 Geschosswohnungen dem Potsdamer Wohnungsmarkt zur Entlastung zur Verfügung zu stellen.
Frau Reimers äußert, dass das Landesumweltamt grundsätzlich kritisch einen Wohnungsbau an dieser Stelle sieht und bedauert dem Umgang, wie im Städtebaulichen Wettbewerb umgegangen worden ist.
Nach kurzen weiteren Äußerungen von Ausschussmitgliedern stellt der Ausschussvorsitzende die Vorlage zur Abstimmung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße“, 2. Änderung, Teilbereich Friedrich-List-Straße entschieden (siehe Anlage 3).
- Der Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße“, 2. Änderung, Teilbereich Friedrich-List-Straße wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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