18.05.2016 - 4.2.3 Sanierungsgebiet "Potsdamer Mitte" , Konkretisi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann, FBL Stadtplanung und Stadterneuerung stellt in einer Präsentation (die Präsentation ist der Anlage beigefügt) die Vorlage vor.

 

Herr Kaminski von der Fraktion DIE Linke bringt einen Ergänzungsantrag ein.

 

Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Vorfeld der Beschlussfassung zu dieser Vorlage eine Einwohnerversammlung zur öffentlichen Vorstellung und Diskussion der Konkretisierung des Leitbautenkonzeptes durchzuführen.

 

Der Vorsitzende gibt den Hinweis, dass der Antrag so nicht umsetzbar ist und bittet um alternative Vorschläge der Antragssteller.

 

In der darauffolgenden Debatte werden u.a. Fragen zu den rdermittelnr den Erwerb des Fachhochschulgebäudes, zur Verwendung der Überschüsse des gesamten Sanierungskonzeptes, ob der Keller als Tiefgarage genutzt werden kann, wie viel Wohnfläche verfügbar ist und die Höhe der Kosten gestellt. Die Fragen werden ausführlich durch Herr Goetzmann beantwortet.

 

Der Vorsitzende schließt die Debatte und erkundigt sich nach dem Ergänzungsantrag. Herr Kaminski informiert, dass eventuell ein separater Antrag in die Stadtverordnetenversammlung eingehen wird, und würde gerne das Votum des Ausschusses zur Durchführung einer Bürgerversammlung mitnehmen. Der Vorsitzende schlägt vor die Bürgerversammlung als Instrument zur Information zu nutzen und fragt die Ausschussmitglieder, ob sie damit einverstanden wären, eine unverbindliche Trendabstimmung zur Unterstützung des Antrags durchzuführen. Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig zu.

 

Anschließend wird die Vorlage 16/SVV/0269 zur Abstimmung gestellt.

 

Die Vorlage wird angenommen.

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. In Konkretisierung des "Integrierten Leitbautenkonzeptes" (DS 10/SVV/0412) soll die weitere städtebauliche Entwicklung der Blöcke III und IV in der Potsdamer Mitte entsprechend der in Anlage 1 dargestellten Blockkonzepte sowie unter Zugrundelegung der Ziele und Leitlinien gemäß Anlage 2 erfolgen.

 

  1. Die für die Ausschreibung/Vergabe der im Treuhandvermögen befindlichen Grundstücke der Blöcke III und IV in der Potsdamer Mitte sind die Allgemeinen Verfahrensgrundsätze gemäß Anlage 3 anzuwenden.

 

  1. Bestandteil der Ausschreibung der im Treuhandvermögen befindlichen Grundstücke in den Blöcken III und IV sind die konkretisierten Vorgaben zu Gestaltung und Nutzung in den Grundstückspässen gemäß Anlage 4.

 

  1. Zur planungsrechtlichen Sicherung der Umsetzung des konkretisierten Leitbautenkonzeptes sind nach § 2 Abs. 1 BauGB für das Quartier III der Bebauungsplan SAN-P 18 „Friedrich-Ebert-Straße/Steubenplatz“ gemäß Anlage 5 und für das Quartier IV der Bebauungsplan SAN-P 19 „Friedrich-Ebert-Straße/Am Kanal“ gemäß Anlage 6 aufzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen