18.05.2016 - 4.3.1 1. Zwischenbericht zum Lokalen Teilhabeplan "Te...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Mitteilungsvorlage wird von Frau Trauth-Koschnick 904 Gleichstellungsbeauftragte, Leiterin des rosr Chancengleichheit und Vielfalt, vorgestellt. Dabei erläutert sie den Ablauf der Berichterstellung, den aktuellen Umsetzungsstand und was zukünftig noch getan werden muss.

 

Der Ausschuss für Finanzen nimmt diese Vorlage zur Kenntnis.

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Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

1. Zwischenbericht zum Lokalen Teilhabeplan „Teilhabe für Alle!“ der Landeshauptstadt Potsdam

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention im November 2010 die Erarbeitung eines Lokalen Teilhabeplans für die Landeshauptstadt Potsdam beschlossen (10/SVV/075). Der Lokale Teilhabeplan umfasst dabei alle Lebensbereiche: von früher Förderung und Bildung über Gesundheit, Arbeit, Mobilität, Wohnen, Freizeit, Kultur und Sport bis hin zu Aspekten sozialer Sicherheit und selbstbestimmter Lebensführung und der Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben.

 

Zur Umsetzung der über 180 Maßnahmen wurde das Inklusionsgremium gegründet, in das Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Geschäftsbereiche (GB) der Landeshauptstadt Potsdam, Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung (SVV), das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt, Mitglieder des Migranten- und Seniorenbeirates sowie des Beirates für Menschen mit Behinderung berufen worden sind. Bei seinem 1. Treffen beschloss das Gremium, eine Priorisierung aller Maßnahmen vorzunehmen. Insgesamt 59 Maßnahmen wurden als prioritär eingestuft, deren Umsetzung die Stadtverwaltung genauer untersucht hat.

 

Der erste Zwischenbericht liefert nun einen ersten Überblick über den Stand der Umsetzung. Er zeigt: Die Landeshauptstadt Potsdam hat in den vergangenen Jahren einiges auf den Weg gebracht bzw. angestoßen, um die Forderungen von Potsdamerinnen und Potsdamern mit Behinderung nach gleichberechtigter Teilhabe und Selbstbestimmung zu verwirklichen. Positive Beispiele sind der Ausbau barrierefreier Schulen, die Außenansagen an den Bussen und Bahnen der VIP sowie die Verbreitung der Leichten Sprache innerhalb der Verwaltung. Aber es ist auch klar: Manches wurde geschafft, anderes ist noch nicht da, wo es nach der UN-Behindertenrechtskonvention sein sollte. Der vorliegende Zwischenbericht soll daher auch zur Vorbereitung der Fortschreibung des Lokalen Teilhabeplans dienen, um vorhandene Bedarfslücken im derzeitigen Lokalen Teilhabeplan zu schließen sowie Defizite in der koordinierenden Umsetzung zu überwinden.

 

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Anlagen zur Vorlage