18.05.2016 - 4.2.2 Rahmenbedingungen und Beschluss zum Haushaltsau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Zentrale Steuerung und Finanzen
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 18.05.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
In einer Präsentation stellt Herr Exner die Rahmenbedingungen und den Beschluss zum Haushaltsaufstellungsverfahren 2017 vor. Dabei erläutert er die aktuelle Ausgangssituation und die Herausforderungen wie z. B. der Bau zweier neuer Grundschulen, die Schaffung von 500 zusätzlichen Kitaplätzen, der Ausbau Infrastruktur etc., die in der Planung berücksichtigt werden müssen. Herr Exner verweist darauf, dass trotz steigender Einwohnerzahl in den nächsten Jahren mit einer deutlichen Zunahme der Pro-Kopf-Verschuldung auf rund 2.200 EUR je Einwohner zu rechnen ist. Er verweist weiter auf die Tatsache, dass gleichwohl einer gegenüber der bisherigen Mittelfristplanung verbesserten Planungsannahme i. H. v. 12,6 Mio. EUR bei den Allgemeinen Finanzierungsmitteln mit einem Fehlbetrag, welcher auf 13 Mio. Euro begrenzt werden soll, gerechnet wird. Fortführend verweist er auch auf die Risiken und Unwägbarkeiten (Schulentwicklungsplan, KITA-Plätze, technische Infrastruktur, ÖPNV, Personalkosten, Flüchtlinge, Sanierung Verwaltungscampus/KIS, mögliche Änderungen in der Sozialgesetzgebung, etc) die immer mit einer Haushaltsplanung verbunden sind. Abschließend fasst Herr Exner die Grundlagen für die Haushaltsaufstellung für 2017 zusammen.
In der sich anschließenden Diskussion werden u. a. Fragen zur Planung der Kosten und Einnahmen gestellt. Weiterhin wird diskutiert, ob der Schulbau an einen privaten Träger übergeben werden kann, um Kosten zu sparen. Herr Exner erläutert, dass eine sorgfältige Schätzung in der Planung erfolgen soll, wobei Risiken immer bestehen bleiben. Er versichert, dass bis zum Haushaltsentwurf eine permanente Beobachtung der Zahlen erfolgt. In Bezug auf die Kostenentlastung durch die Übertragung des Schulbaus an private Träger erläutert Herr Exner, dass zum Einen ein Träger gefunden werden muss, und zum Anderen immer ein Teil der Kosten die Verwaltung tragen muss, und somit eine wesentliche Einsparung nicht gegeben ist.
Fortführend äußert Herr Wellmann seine Bedenken gegenüber dem Einzelhaushalt und plädiert für einen Doppelhaushalt.
Der Vorsitzende weist daraufhin, dass in den letzten Monaten die Landeshauptstadt Potsdam dem Nachtragshaushalt knapp entgangen ist und dass die Entscheidung zum Einzelhaushalt eine sichere Alternative ist.
Der Vorsitzende schließt die Debatte und stellt die Vorlage zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: | 4 |
Ablehnung: | 0 |
Stimmenthaltung: | 3 |
Die Vorlage wird angenommen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Grundlagen für die detaillierte Haushaltsaufstellung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2017 sind:
- die Planwerte der mittelfristigen Ergebnisplanung, die mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 für das Haushaltsjahr 2017 ff. vorgegeben wurden und
- das aus der mittelfristigen Ergebnisplanung abgeleitete gesamtstädtische Budget unter zusätzlicher Berücksichtigung von Handlungsschwerpunkten der wachsenden Stadt für das Haushaltsjahr 2017.
- Für das Haushaltsjahr 2017 wird der Gesamtfehlbetrag des Ergebnishaushaltes auf eine maximale Höhe von 13 Mio. EUR begrenzt. Der Fehlbetrag wird über Ersatzdeckungsmittel (Rücklagen) ausgeglichen.
- Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können Umschichtungen innerhalb der Budgets gemäß Haushaltssatzung vorgenommen werden.
- Etwaige Veränderungen bei nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Verfahrensbeschlusses (Eckwertebeschluss) ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.
- Die Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung im Rahmen der Fortschreibung und Umsetzung des Zukunftsprogramms (ZP) werden weiter intensiviert. Dies schließt eine Aufgabenkritik mit ein.