24.05.2016 - 7.4 Sanierungsgebiet "Potsdamer Mitte" , Konkretisi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Rabbe (Sanierungsträger) stellt das Sanierungsgebiet anhand einer Präsentation vor und geht dabei eingangs kurz auf die Umsetzung des Leitbautenkonzeptes ein. Sie macht deutlich, dass das Sanierungsgebiet viele Potenziale für Neubau hat. Es soll ein Wohnungspotenzial geschaffen werden, dass der Potsdamer Bevölkerung entspricht. Vorgesehen ist eine Nutzungsdurchmischung mit einem Wohnanteil von mindestens 60 %.

Frau Rabbe stellt die die angedachte Verkehrsstruktur sowie die Herleitung der Parzellierung vor. Grundsätzlich orientiert sich der Stadtgrundriss und die Parzellierung an den historischen Parzellenzuschnitten.

Frau Rabbe erläutert das relativ aufwändige Ausschreibungsprocedere, das mehrstufig durchgeführt wird. Dabei macht sie deutlich, dass das Gebäude der Fachhochschule aufgegeben wird.

Auf Nachfrage erklärt Frau Rabbe, dass ca. 30 % der Gesamtanzahl an Wohnungen sozialer Wohnraum sein soll.

 

Frau Einbeck fragt nach dem Anteil an barrierefreien Wohnungen.

 

Daraufhin macht Frau Rabbe deutlich, dass dies eine grundsätzliche Vorgabe bei Neubau ist.

 

Frau Schulze geht davon aus, dass darauf geachtet wird, dass Belegungsbindung und die anderen Dinge durch die Kommission begleitet und kontrolliert werden.

Sie fragt, welche sozialen Einrichtungen in diesen beiden Blöcken vorhanden seinnnten.

 

Frau Rabbe erklärt, dass Wohnen und Gewerbe in den beiden Blöcken vorhanden sein soll. Es ist nicht vorgeschrieben, dass bestimmte Einrichtungen entstehen sollen.

Auf Nachfrage erklärt Frau Rabbe, dass jeder Bauherr auch freiwillig Belegungsbindungen zusätzlich umsetzen kann.

Bezüglich einer Nachfrage zu Sonderwohnformen erklärt sie, dass dies studentisches Wohnen oder auch betreutes Wohnen sein kann.

Auf den Hinweis hinsichtlich der Bestrebungen, dass Gebäude der Fachhochschule nicht abzureißen, erklärt Frau Rabbe, dass dies durch die Politik entschieden werden müsse.

 

Frau Anlauff fragt, wie gewährleitet wird, dass nach Ablauf von 20 Jahren die Mietpreisbindung und die soziale Durchmischung beibehalten bleibt. Wie kann gewährleistet werden, dass auch Familien mit Kindern dort hinziehen?

 

Frau Rabbe informiert, dass es Anteile an Wohnungen mit geringer Größe und auch mit größerer Größe geben wird. Es wird ein gemischtes Quartier geben. Die Wohnraumstruktur wird bereits in der Voraussetzung so geschaffen.

 

Herr Schubert macht darauf aufmerksam, dass es hier um eine Fläche geht, in der bisher wenig Wohnraum vorhanden ist. Hier wird neuer Wohnraum geschaffen. Er weist auch darauf hin, dass dies auch für andere Bereiche nicht gewährleistet werden kann. Die Belegungsbindung zu erhalten ist u.a. auch Aufgaben der Politik.

 

Herr Wellmann hält das vorliegende Konzept für sehr sinnvoll. Für die Umsetzung des Konzeptes werden privatwirtschaftliche Akteure gebraucht. Er warnt davor, das Ganze zu sehr zu überfrachten, da dies dann nicht mehr funktionieren wird.

 

Frau Schulze bringt folgenden Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LNKE ein:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Vorfeld der Beschlussfassung zu dieser Vorlage eine Einwohnerversammlung zur öffentlichen Vorstellung und Diskussion der Konkretisierung des Leitbautenkonzeptes durchzuführen.“

 

Herr Schubert hält den Umgang mit dem Ergänzungsantragr schwierig, macht aber deutlich, dass das Anliegen an sich sehr sinnvoll ist.

 

Frau Schulze weist darauf hin, dass sich der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft ebenfalls damit befasst hat und appellatorisch empfohlen hat, eine Veranstaltung für interessierte Bürger durchzuführen. Das Konzept soll durch die Verwaltung in geeigneter Form vorgestellt werden. Sie schlägt vor, sich dem anzuschließen.

 

Frau Rabbe weist darauf hin, dass auf dem Steubenplatz die rote Infobox aufgestellt ist, die genutzt werden kann, um Informationen rund um den alten Markt zu bekommen.

 

Frau Eisenblätter stellt die Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

  1. In Konkretisierung des "Integrierten Leitbautenkonzeptes" (DS 10/SVV/0412) soll die weitere städtebauliche Entwicklung der Blöcke III und IV in der Potsdamer Mitte entsprechend der in Anlage 1 dargestellten Blockkonzepte sowie unter Zugrundelegung der Ziele und Leitlinien gemäß Anlage 2 erfolgen.

 

  1. Die für die Ausschreibung/Vergabe der im Treuhandvermögen befindlichen Grundstücke der Blöcke III und IV in der Potsdamer Mitte sind die Allgemeinen Verfahrensgrundsätze gemäß Anlage 3 anzuwenden.

 

  1. Bestandteil der Ausschreibung der im Treuhandvermögen befindlichen Grundstücke in den Blöcken III und IV sind die konkretisierten Vorgaben zu Gestaltung und Nutzung in den Grundstückspässen gemäß Anlage 4.

 

  1. Zur planungsrechtlichen Sicherung der Umsetzung des konkretisierten Leitbautenkonzeptes sind nach § 2 Abs. 1 BauGB für das Quartier III der Bebauungsplan SAN-P 18 „Friedrich-Ebert-Straße/Steubenplatz“ gemäß Anlage 5 und für das Quartier IV der Bebauungsplan SAN-P 19 „Friedrich-Ebert-Straße/Am Kanal“ gemäß Anlage 6 aufzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage