16.06.2016 - 3.4 Dach- und Fassadenbegrünung, eine "Gründachstra...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Lack bringt den Antrag ein und begründet ihn.

 

Auf Bitten des Klimarates bringt er folgende Ergänzung des Antrages ein:

 

Der Oberbürgermeister wird weiter beauftragt, bei der Erstellung des Masterplans 100 % Klimaschutz auch untersuchen zu lassen, ob und ggf. mit welchen Fördermaßnahmen begrünte Dächer und Fassaden insbesondere auf der Ebene des Quartiers, sinnvoll und notwendig sein können, die langfristigen Klimaschutz- und Klimaanpassungsziele der LHP zu unterstützen.

 

In der Gartenstadt Drewitz hätte man damit bereits gute Erfahrungen gemacht. Er wirbt für die Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet.

 

 

Herr Walter bringt einen weiteren Ergänzungsantrag ein:

 

Im Strategieplan sind auch die Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude, die sich in städtischem Eigentum befinden, mit in die Prüfung einzubeziehen sowie Vorschläge und Fördermöglichkeiten aus dem ‚Leitfaden Dachbegrünung für Kommunen zu berücksichtigen.“

 

Der Leitfaden ist unter http://www.dachgaertnerverband.de/infomaterial/bestellform_leitfaden_kommunen/bestellformular.php bestellbar.

 

r Kommunen und Fraktionen werde bei Einzelbestellungen keine Schutzgebühr erhoben.

 

 

Frau Lippert (Koordinierungsstelle Klimaschutz) begrüßt den Antrag und gibt zur Kenntnis, dass das Beantragte im Rahmen des Masterplans 100 % Klimaschutz mit untersucht werden könne.

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den um die beiden von Herrn Lack und Herrn Walter eingebrachten Ergänzungen erweiterten Antrag zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie die Liegenschaften des städtischen Wohnungsunternehmens schrittweise mit Dach- und Fassadenbegrünung ausgestattet werden können.

 

Dazu ist in Kooperation mit dem kommunalen Unternehmen ein Strategieplan zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung bis zum März 2017 vorzustellen.

 

Im Strategieplan sind auch die Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude, die sich in städtischem Eigentum befinden, mit in die Prüfung einzubeziehen sowie Vorschläge und Fördermöglichkeiten aus dem ‚Leitfaden Dachbegrünung für Kommunen zu berücksichtigen.

 

Der Oberbürgermeister wird weiter beauftragt, bei der Erstellung des Masterplans 100 % Klimaschutz auch untersuchen zu lassen, ob und ggf. mit welchen Fördermaßnahmen begrünte Dächer und Fassaden insbesondere auf der Ebene des Quartiers, sinnvoll und notwendig sein können, die langfristigen Klimaschutz- und Klimaanpassungsziele der LHP zu unterstützen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.