23.06.2016 - 8.1 Kinder- und Gewaltschutzkonzept für Gemeinschaf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE - Wiedervorlage -
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 23.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Beck macht deutlich, dass es um ein einheitliches Gewaltschutzkonzept für die LHP geht, das für alle Einrichtungen erstellt werden soll und begründet dies.
Herr Tölke weist darauf hin, dass der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie das Rahmenkonzept Kinderschutzkonzept vorgelegt hat. Mit allen Trägern von Gemeinschaftsunterkünften wurden Vereinbarungen geschlossen. Somit ist der Teil des Antrages umgesetzt. Herr Tölke weist darauf hin, dass die Federführung für den Antrag im Fachbereich Soziales und Gesundheit und somit beim Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion liegt. Der GSI-Ausschuss hat den Antrag erneut zurückgestellt.
Frau Dr. Müller stimmt zu, dass für den Kinderschutz die Bedingungen gegeben sind. Sie weist darauf hin, dass es neben der AWO und dem IB auch andere Träger von Einrichtungen gibt, die nicht die Erfahrungen im Kinder- und Gewaltschutz haben. Ihr ist nicht bekannt, welche Frühwarnsysteme es in den Einrichtungen gibt. Sie verweist auch auf die unterschiedlichen baulichen Bedingungen.
Sie bittet darüber nachzudenken, ob es nicht auch im Bereich des Jugendhilfeausschusses noch Handlungsbedarf gibt, um eine einheitliche Handhabung zu erreichen. Ihr geht es nicht um die Erarbeitung eines Konzeptes sondern um das Handeln nach einheitlichen Standards.
Frau Beck weist darauf hin, dass es darum geht, Qualitätsstandards zu entwickeln. Sie weist darauf hin, dass eine Gemeinschaftsunterkunft eine besondere Situation des Zusammenlebens bedeutet.
Herr Liebe betont, dass der Vertrag zukünftig um einen Bestandteil ergänzt werden soll, der konkret benennt, wie die Menschen sicher in Gemeinschaftseinrichtungen leben können.
Er erklärt seine Bereitschaft in einer Arbeitsgruppe mitzuarbeiten, die sich dem Thema annimmt.
Herr Liebe bestätigt, dass aus Jugendhilfesicht eine gute Vorlage gegeben wurde.
Herr Kolesnyk verliest den vorliegenden Antrag, da die Ausreichung bereits in der vorletzten Sitzung erfolgte und nicht alle den Text vor sich liegen haben.
Herr Tölke weist darauf hin, dass der Antrag im GSI-Ausschuss und im Fachbereich Soziales und Gesundheit gut aufgehoben ist. Er macht deutlich, dass das Jugendamt auch bereits ist, mit daran zu arbeiten.
Herr Wollenberg empfiehlt dem Antragsteller, die Formulierung etwas zu ändern, da aus seiner Sicht die Arbeit der Arbeitsgruppe in dieser Zusammenstellung schwierig wird.
Es sollte bei Formulierung von Standards auch überlegt werden, wie diese umgesetzt werden können.
Herr Karl fragt, ob es möglich ist, auf die Empfehlung des GSI-Ausschusses zu warten.
Herr Otto macht darauf aufmerksam, dass das Land hier auch in der Verantwortung ist, die Rahmenbedingungen für die Standards zu setzen. Er befürchtet, dass hier etwas gewünscht wird, was nicht umsetzbar ist.
Herr Kolesnyk schlägt vor, die Drucksache nicht zurückzustellen, sondern heute abschließend zu behandeln.
Frau Beck bittet darum, dass sich der Jugendhilfeausschuss positioniert, um für diese spezielle Zielgruppe mehr erreichen zu können. Sie betont, dass mit dem Kinderschutzkonzept nicht alles getan ist, die Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen vor Gewalt zu schützen.
Herr Harder regt an, ggf. 2 bis 3 Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zu entsenden, wenn die Arbeitsgruppe eingerichtet wird.
Frau Dr. Müller schlägt vor, den ersten Satz wie folgt zu ergänzen:
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept zu erarbeiten, das verbindliche Standards für die Gewaltprävention speziell in Gemeinschaftsunterkünften formuliert.“
Herr Ströber schließt sich dem Vorsachlag von Herrn Harder an. Es sollte überlegt werden, ob 2 bis 3 Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zur Erarbeitung eines Anti-Gewaltkonzeptes entsendet werden können.
Herr Tölke verweist auf bereits bestehenden Meldeketten und die mit der Polizei abgestimmten Wachschutzkonzepte.
Frau Dr. Müller macht deutlich, dass es sich hierbei um Krisenmanagement handelt. Es gibt hier eine ganz spezifische Situation. Sie plädiert für eine Abstimmung über den Antrag.
Herr Ströber bittet, wenn eine Zustimmung zur Erarbeitung des Konzeptes erfolgen sollte, die Bereitschaftserklärung des Jugendhilfeausschusses zur Mitwirkung an der Erarbeitung entsprechend weiterzuleiten.
Frau Spyra sichert zu, dies an den GSI-Ausschuss und an den Fachbereich Soziales und Gesundheit weiterzuleiten.
Herr Kolesnyk stellt den Änderungsantrag von Frau Dr. Müller zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 10
Ablehnung: 0
Anschließend stellt er die so geänderte Drucksache zur Abstimmung.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept zu erarbeiten, das verbindliche Standards für die Gewaltprävention speziell in Gemeinschaftsunterkünften formuliert.
Zur Mitarbeit sollen neben den Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung, erfahrenen Fachkräften des Kinderschutzes und den Betreiber*innen von Gemeinschaftsunterkünften auch das Autonome Frauenzentrum, Frauenverbände, Kinderschutzorganisationen, Stadtjugendring, Migrantenbeirat und Flüchtlingsorganisationen eingeladen werden.