14.07.2016 - 9.1 Richtlinie des Jugendamts der Landeshauptstadt ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Ukrow stellt die Richtlinie vor und erklärt, warum hier eine Regelung erfolgen muss. Sie weist darauf hin, dass die derzeit noch gültige Regelung/Richtlinie aus dem Jahre 1992 stammt und somit antiquiert ist. Die Richtlinie muss angepasst und verändert werden.

Daher haben Frau Ukrow und Herr Liebe die Richtlinie überarbeitet.

Neu ist, dass der Träger auch eine kommunale Vereinbarung zum Kinderschutz abgeben muss. Eine Beteiligung wird erwartet.

Unter § 4 wird auch der Gesellschaftervertrag und nicht nur das Konzept abgefordert.

 

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Richtlinie des Jugendamts der Landeshauptstadt Potsdam für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe (gemäß Anlage)

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

10

Ablehnung:

  0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=8671&TOLFDNR=104870&selfaction=print