19.07.2016 - 3.1 Bebauungsplan Nr. 21 "Gewerbepark Babelsberg", ...

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Verschiedene Ausschussmitglieder bestätigen, dass sie sich zwischenzeitlich vor Ort umgesehen hätten.

 

 

Unter anderem bestätigt Frau Hüneke, dass aus ihrer Sicht die Erhöhung des Gebäudes Grünstraße 18 erfolgen könne, jedoch eine Ausnahme bleiben müsse. Eine Erhöhung des Gesamtvolumens hält sich nicht für verträglich.

 

 

Herr Jäkel hingegen hält die Erhöhung von 2,45 m nicht für angemessen und verweist auf die umliegenden Gebäudehöhen. Die Toleranzschmerzgrenze liege für ihn bei 1 m über den im Bebauungsplan festgesetzten Höhen.

 

 

Herr Berlin spricht im Hinblick auf die umliegenden Kleingärten die Frage der Verschattung und Durchlüftung an.

 

 

Herr Kulok wendet ein, dass die Vorlage des Höhenprofils hilfreich gewesen wäre.

 

 

Frau Reimers erinnert an die Veranstaltung „wachsende Stadt“. Im Süden von Babelsberg lassen sich solche Gewerberäume gut ansiedeln. Die Situation sei nicht vergleichbar mit der Potsdamer Mitte. Eine Unverträglichkeit sei für sie nicht erkennbar.

 

 

Herr Kühnemann gibt Frau Reimers in Bezug auf das Grundstück Grünstraße 18 Recht; hinterfragt jedoch die Auswirkungen auf das Umfeld.

 

 

Herr Heuer schließt sich den beiden Vorrednern an und stellt die Frage nach einer Erhöhung des Bodenwertes und evtl. Abschöpfungsmöglichkeiten.

 

 

Herr Kirsch verweist auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und spricht sich für eine Befreiung aus.

 

 

Herr Goetzmann erinnert an seine Ausführungen der vergangenen Sitzung. Im Zuge der öffentlichen Auslegungen habe es eine Fülle von Einwendungen gegeben, dass die vorgesehene Geschossigkeit entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht realisierbar sei. Es ist beabsichtigt eine Anpassung der bisherigen Höhenfestsetzungen parallel im Bebauungsplanverfahren vorzunehmen.

 

Er macht aufmerksam, dass die Befreiung dieses einen Bauvorhabens ohne Anpassung der Höhenfestsetzungen die Situation einer Ungleichbehandlung schaffenrde.

 

Wenn eine kontroverse Diskussion für erforderlich gehalten wird, dann sei eine Abwägung der Einwendungen der 1. Öffentlichen Auslegung vorzunehmen und eine 2. Auslegung durchzuführen. Die Genehmigung zur Planreife sei nicht vor demchsten Frühjahr zu erwarten. Die Einbringung der Vorlage könne frühestens zur Septembersitzung der Stadtverordnetenversammlung erfolgen und eine Entscheidung nach der Behandlung im Ausschuss im November 2016.

(Anmerkung der Verwaltung im Nachgang der Sitzung: Aufgrund der benötigten Vorlaufzeiten ist es wahrscheinlicher, dass die Einbringung erst zur November-Sitzung der STVV erfolgen kann und somit die Beschlussfassung erst im Dezember 2016)

 

 

Nach weiteren Äerungen der Ausschussmitglieder zieht Herr Goetzmann die Konsequenz, so schnell wie möglich die Vorlage zur inhaltlichen Befassung vorzulegen und die Befreiung für das Grundstück Grünstraße 18 auszuschließen.

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