19.07.2016 - 3.2 Befreiungserfordernis "Campus Medienstadt"

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Herr Goetzmann informiert detailliert anhand eines Planes, dass zu vier Sachverhalten ein Befreiungserfordernis besteht. Die Verwaltung beabsichtigt die Befreiung zu erteilen, jedoch nicht ohne im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr ein Meinungsbild einzuholen.

 

 

Herr Schatz (Geschäftsführer Filmpark Babelsberg GmbH) berichtet, dass viele an dem Standort beabsichtigte Nutzungen jetzt vor der Vollendung stehen und einer Genehmigung bedürfen, wor teilweise Befreiungen erforderlich werden.

 

 

Frau Hüneke bedauert, dass kein Bebauungsplan vorliegt. Von daher sei jetzt keine Beurteilung möglich.

 

 

Herr Berlin, Herr Eichert, Frau Reimers schließen sich der Vorrednerin an.

 

 

Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass er der Verwaltung bereits bei der Erstellung der Tagesordnung nahe gelegt habe, im Vorfeld der Sitzung entsprechende Unterlagen zu diesem TOP auszureichen.

 

 

Herr Goetzmann bestätigt, dass die Bitte bei der Verwaltung angekommen ist. Die Vorbereitung solcher Unterlagen nehme jedoch Zeit in Anspruch, die eine Vertagung auf die September-Ausschusssitzung zur Folge gehabt hätte. Im Hinblick auf die mit dem Beschluss 16/SVV/0292 geforderten Vorschläge bemühe sich die Verwaltung um die Sammlung von Erfahrungen, wie dem Anliegen einer gesicherten Übereinstimmung bei der Anwendung von Satzungen praktikabel Rechnung getragen werden kann. Dabei ist zu prüfen, welcher Aufwand an Arbeit erforderlich ist, der an anderer Stelle Kapazitäten weg zieht.

 

Ist das ein Punkt, zu dem eine entsprechende Aufbereitung gewünscht ist, wird die Verwaltung das gleichwohl tun.

 

 

Frau Reimers macht deutlich, dass dies nicht Aufgabe der Stadt sei. Vielmehr sehe sie die Verantwortung für die Erstellung aussagekräftiger Unterlagen bei dem Planungsbüro bzw. dem Auftraggeber.

 

 

Herr Eichert bestätigt, dass die Entscheidung über die Befreiung bei der Verwaltung liege. Die Vorlage sei nur dann erforderlich, wenn ein Grenzbereich betroffen und zu erwarten ist, dass die Stadtverordnetenversammlung und die Verwaltung andere Auffassung haben könnten. Auch Herr Eichert vertritt die Ansicht, dass die Vorbereitung prüffähiger Unterlagen zur Weitergabe an den Ausschuss Aufgabe des Auftraggebers sei.r künftige Verfahren sei eine zeitige aussagekräftige Aufbereitung erforderlich.

 

 

Herr kel äert die Vorstellung, dass einige Entscheidungspunkte ggf. genehmigt werden könnten und andere zurückzustellen sind.

 

 

Abschließend bittet der Ausschussvorsitzende künftig vorzulegen, wer was aus welchem Grund möchte, einschl. einer Skizze und Gegeberstellung der Planzahlen. Mit diesen Unterlagen sei eine Einschätzung des Umfanges und Risikos möglich.

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