20.07.2016 - 4.2.1 Trichinenuntersuchung - Afrikanische Schweinepe...

Beschluss:
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Zu dem Antrag werden seitens der Verwaltung von Herrn Dr. Schielke Bereichsleiter 386 Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Amtstierarzt Erläuterungen gegeben. Er weist darauf hin, dass der Antrag sich auf zwei Themen bezieht: Lebensmittelüberwachung Fleischhygiene durch Trichinenuntersuchung und Afrikanische Schweinepest (ASP). Mit dem Antrag sollen die Kosten für die Trichinenuntersuchung übernommen werden, die zur Zeit durch die Jäger nach dem Abschuss von Schwarzwild zu tragen sind. Ziel ist, Jäger finanziell zu entlasten und dadurch eine Erhöhung der Abschusszahlen beim Schwarzwild zu stimulieren, um die Gefahr einer Ausbreitung der ASP durch ein Ausdünnen der Population zu verringern. Die Kosten belaufen sich je nach Untersuchungsamt auf ca. 7,50 € - 10 € pro Stück. Im Jahr werden ca. 500 1.200 Wildschweine erlegt. Demnach werden Gesamtkosten i. H. v. 7.500 € - 10.000 € pro Jahr verursacht.

 

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass derzeit kein öffentliches Interesse ableitbar ist, diese Kosten zu übernehmen. Somit wäre dieses eine freiwillige Maßnahme, die die LHP übernehmen würde.

 

In der folgenden Debatte werden u.a. Fragen hinsichtlich der Untersuchung des Fleisches, die gefragte Altersklasse und den Krankheitsverlauf gestellt und ausführlich durch Herrn Dr. Schielke beantwortet.

 

Herr Kaminski äert seine Bedenken und weist darauf hin, dass das es eine freiwillige Aufgabe ist. Er plädiert für die Ablehnung des Antrags. Herr Hintze stimmt Herrn Kaminski zu.

 

Anschließend fasst Herr Heinzel die Fakten noch einmal zusammen und betont, dass der Antrag vorsorglich angedacht ist. Der Vorsitzende schlägt dem Antragssteller vor, den Antrag vorerst zurückzustellen und das Ergebnis des KOUL im September abzuwarten. Herr Heinzel stimmt dem Vorschlag zu.

 

Der Antrag wird zurückgestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ab dem 01.08.2016 wird für das auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) erlegte Schwarzwild der Altersklassen 0 und 1 der eingereichte Wildursprungsschein als Antrag auf Gebühren- und Auslagenbefreiung von der Trichinenuntersuchungsgebühr gewertet.

 

Diesem Antrag ist pauschal stattzugegeben.