06.09.2016 - 3.1 Befreiungserfordernis "Campus Medienstadt"

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Der Ausschussvorsitzende erinnert an die bereits in der vergangenen Sitzung geführte Diskussion. Eine aussagekräftige Handreichung der Verwaltung liegt den Ausschussmitgliedern vor.

 

 

Herr Goetzmann geht detailliert auf die Befreiungserfordernisse ein.

 

 

Frau Hüneke hinterfragt die Auswirkungen auf den Baumbestand.

 

 

Herr Goetzmann informiert, dass es keine Auswirkungen auf die im Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzten Bäume gebe und die Erschließungsflächen erhaltenswerte Bäume nicht beeinträchtigen würden. Im Bereich der sonstigen Bestandsbäume gibt es jedoch erhebliche Eingriffe. Herr Goetzmann ergänzt, dass für Bäume, die auf überbaubarer Grundstücksfläche stehen, ein Anspruch auf Fällgenehmigung bestehe. Der Ausgleich würde entsprechend der Baumschutzverordnung erfolgen.

 

 

Herr Heuer erkundigt sich, welche Wertsteigerung sich aufgrund der Überschreitung ergeben würde.

 

 

Herr Goetzmann antwortet, dass solche Überlegungen für die Erteilung einer Befreiung nicht relevant sind und von daher dahingehend keine Überlegungen vorgenommen wurden.

 

 

Herr Heuer äert, dass seines Erachtens der monetäre Wert r diehe des Gebührenbescheides für die Befreiung mit entscheidungserheblich sei und bittet die entsprechende Information nachzureichen.

 

 

Hinsichtlich der Frage von Herrn Schütt nach den Handelsflächen äert Herr Goetzmann, dass sich abzeichne, dass kein Tatbestand der Großflächigkeit bestehe.

 

 

Frau Hüneke bittet die Thematik des Erhaltes der dauerhaft zu erhaltenden Bäume auch im Ausschuss für Klimaschutz, Ordnung, Umwelt und Ländliche Entwicklung (KOUL) vorzustellen und spricht sich eher für ein Änderungsverfahren  zum Bebauungsplan aus.

 

 

Herr Heuer äert ebenfalls, dass der Weg über die Bauleitplanung erfolgen solle und der Aspekt der Wertsteigerung dabei berücksichtigt werden solle.

 

 

Herr Kirsch informiert, dass Herr Kretzschmar als Vertreter des Vorhabenträgers anwesend sei und bittet ihm das Rederecht zu gewähren.

 

 

Herr Kretzschmar berichtet, dass eine Kita mit 129 Kita-Plätzen geschaffen würde, die nicht verpflichtend sei, sondern anstelle von möglichem Wohnungsbau errichtet werde, und verweist zudem auf das privat finanzierte Gründerzentrum. Er sehe diese Leistungen seinerseits sinngemäß als Sozialabgaben. Eine Zahl der Wertsteigerung könne er nicht benennen.

 

 

Herr Finken regt ebenso die Vorstellung im KOUL-Ausschuss an.

 

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