06.09.2016 - 4.1 Gleichstellungsplan 2015 - 2019

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Trauth-Koschnick stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation den Gleichstellungsplan vor und verweist auf das Landesgleichstellungsgesetz. Sie macht deutlich, dass es eine Pflichtaufgabe der Kommune ist, einen Gleichstellungsplan zu erstellen.

Ziel ist die Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst, sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Sie geht auf den Inhalt des Gleichstellungsplanes ein und stellt Beispiele für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor. Anschließend gibt Frau Trauth-Koschnick einen Überblick über die Ergebnisse der Analyse zur Beschäftigtenstruktur seit 2010 bis zum Stichtag 31.12.2014.

 

Herr Schubert dankt Frau Trauth-Koschnick r die Vorstellung des Gleichstellungsplanes.

Er bittet darüber nachzudenken, wie sich die Altersabgänge in den nächsten Jahren gestalten und wie hier gesteuert wird. Er hält es für sehr wichtig, sich die Altersstruktur anzusehen, da eine Unmenge an Wissen und Erfahrung verloren geht, wenn langejährige Führungskräfte in den Ruhestand gehen. Dies sollte als gemeinsame Aufgabe erkannt werden und dem sollte auf geeignete Weise begegnet werden.

 

Frau Biesecke betont, dass in den männerdominierten Bereichen eine Sensibilisierung für die Einstellung von Frauen in Form von Weiterbildungen erfolgen sollte.

 

Frau Trauth-Koschnick macht deutlich, dass die Führungskräfte dafür verantwortlich sind, dass das Gleichstellungskonzept umgesetzt wird.

 

Der Gleichstellungsplan wird zur Kenntnis genommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen