06.09.2016 - 4.2 Richtlinie zur Förderung der von Angeboten zur ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Thomann stellt die Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur sozialen Integration von Geflüchteten vor und weist darauf hin, dass mit der Richtlinie nicht nur Angebote für Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften gefördert werden sollen, sondern auch für Flüchtlinge, die in Wohnungen leben. Wichtig ist hierbei die aktive Mitwirkung von Geflüchteten und Anwohnern auf ehrenamtlicher Basis. Hierbei kann es sich um stadtteilbezogene oder stadtteilübergreifende Projekte handeln.

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch ein Gremium mit einfacher Mehrheit.

Das Gremium besteht aus Vertretern

-          des Fachbereichs Soziales und Gesundheit

-          des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion

-          des Geschäftsbereichs Bildung, Kultur und Sport

-          des Ausschusses für Bildung und Sport

-          des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft

-          der Servicestelle Tolerantes und sicheres Potsdam

-          der Beauftragten für Migration und Integration

-          des Migrantenbeirates.

 

Frau Schulze fragt, wie die Informationspolitik gegenüber den Tgern erfolgt.

 

Herr Thomann teilt mit, dass alle Träger die Richtlinie erhalten haben. Zu allen Trägern besteht ein guter Kontakt, der auch dazu genutzt wird, die Träger aufzufordern, die entsprechenden Anträge einzureichen. Des Weiteren erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung.

 

Frau Basekow verweist auf die AnlageAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung der LH Potsdam“ und bittet um schriftliche Erläuterungen dazu.

 

Frau Tinney erinnert an den Umzug der Gemeinschaftsunterkunft von Lerchensteig an den Schlaatz und dankt allen beteiligten Akteuren für die gute und erfolgreiche Integrationsarbeit.

Sie hat der Richtlinie nicht entnehmen können, dass das Gremium eine sinnvolle lokale Verteilung der Mittel vornimmt. Sie fragt daher, ob eine Gerechtigkeit bei der Verteilung innerhalb der Stadt herbeigeführt werden soll.

 

Herr Thomann erklärt, dass es kein Verteilungsmodell gibt. Es ist Aufgabe des Gremiums, sich hierzu zu verständigen. Das Gremium sollte sich eine Geschäftsordnung geben, die diesen Aspekt beinhaltet.

 

Herr Blaser fragt, um welche Höhe der zu verteilenden Mittel es geht.

 

Herr Thomann informiert, dass 2016 Mittel in he von 300.000 Euro zur Verfügung stehen. Für 2017 sollte die Höhe der auszureichenden Mittel analog sein.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=8677&TOLFDNR=105327&selfaction=print