08.09.2016 - 4.1 BE über Sachverhaltsermittlungen und verfahrens...

Reduzieren

Herr Beck gibt an bezüglich der Beantwortung vom 21.4.2016 zur DS 16/SVV/0232 (Wer hat die Fällung der zahlreichen gesunden Bäume mit Stammumfängen größer 30 cm an der Südspitze von Hermannswerder genehmigt?) heute die abschließende Information zu Anlass und Verursacher nachzureichen.

Die llungen und Rodungen wurden durch die Hoffbauer Stiftung veranlasst, wobei auch 5 Robinien mit einem Stammumfang größer 30 cm gefällt wurden. Ziel des benachbarten B-Planes „hrwiese“- VEP22 (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 "Fährwiese Hermannswerder") r die Inselspitze Hermannswerder ist die dauerhafte Etablierung eines „Eichenmischwaldes bodensaurer Standorte“. Dazu ist eine Beseitigung der Robinien im Naturschutzinteresse und als externe Kompensationsmaßnahme im VEP22 definiert. Die Robinien sind in diesem Sinne standortfremder Jungaufwuchs und stellen hier keine wertbestimmenden Elemente der Biotopqualität dar. Sie konkurrieren zudem mit wertvollen existierenden Trockenrasenelementen im Umfeld. Entsprechend besteht neben dem Zulassen von Pflanzen des „Eichenmischwaldes bodensaurer Standorte“ kein naturschutzfachliches Interesse separate Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Es wird lediglich der naturnahe Jungaufwuchs, den Standortbedingungen entsprechend, bei gleichzeitiger Verdrängung konkurrierender Robinien zugelassen. Auf die Festsetzung von Baumersatzpflanzungen wurde so im Sinne der Förderung der natürlichen Biotopstrukturen verzichtet.

Eine abschließende Klärung, ob die Robinien gemäß Potsdamer Baumschutzverordnung (PBaumSchVO) oder Waldgesetz zu beurteilen sind, konnte die zuständige Forstbehörde nicht herbeiführen. Daher wird im Nachgang davon ausgegangen, dass die Bäume unter die PBaumSchVO fielen. Ein entsprechender Antrag wurde jedoch nicht gestellt. Im Ergebnis der Prüfung des ordnungsbehördlichen Verfahrens ist festzustellen, dass mit der Fällung der Robinien und der Etablierung der Biotope gemäß B-Plan das naturschutzfachliche und planerische Ziel umgesetzt wurde.

Es erfolgte eine naturschutzrechtliche Aufklärung mit dem einsichtigen Verursacher. Vor diesem Hintergrund habe man davon Abstand genommen, ein ordnungsbehördliches Verfahren einzuleiten.

 

 

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Reduzieren

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=8680&TOLFDNR=104291&selfaction=print