08.09.2016 - 3.2 Trichinenuntersuchung - Afrikanische Schweinepe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Schielke (Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Amtstierarzt) führt aus, dass es sich hierbei um eine reine Tierseuche handelt, die nicht auf den Menschen übertragbar sei, sehr wohl aber auf Hausschweine. Bisher wurden noch keine Fälle in Deutschland registriert, eine Übertragung aus den Nachbarländern, beispielsweise Polen, sei jedoch möglich. Eine Einschleppung erfolge z. B. über eingeführte Fleisch- und Wurstwaren. Erkrankte Tiere sterben mit hoher Wahrscheinlichkeit. Präventiv wäre es sinnvoll den Bestand an Schwarzwild gering zu halten.

Die Kosten je Untersuchung beliefen sich auf 7,50 10,00 . Für die Landeshauptstadt Potsdam wären das ca. 5 000 10 000  pro Jahr.

 

 

Herr Matz hält eine zeitliche Begrenzung der Förderung für sinnvoll.

 

 

Herr Becker erläutert als Vorsitzender der Jagdgenossenschaft von Uetz-Paaren, dass der Bestand an Schwarzwild zurzeit sehr groß sei. Alles, was geschossen werde, wird bei der Unteren Jagdbehörde registriert. Dabei sei die angesprochene Untersuchung eine Pflichtuntersuchung. Für Jäger rentiere sich aufgrund der Kosten für die Untersuchung und der dem entgegenstehenden geringen Einnahmen (aufgrund des geringen Gewichtes von Frischlingen) der Abschuss nicht. Dies sei aber nötig um den Bestand gering zu halten.

Auch er schließt sich der Forderung nach einer zeitlichen Begrenzung der Förderung an und schlägt hierfür zwei Jahre vor, nach deren Ablauf der Nutzen der Förderung evaluiert werden soll.

 

 

Herr Linke hält die geforderte Maßnahme für nicht zielführend. Weiter würde man mit einer geänderten Agrarpolitik kommen. Der Antrag sei abzulehnen.

 

 

Herr Dr. Schielke weist darauf hin, dass es beispielsweise in Bayern eine solche Förderung bereits gebe, diese aber nicht zu einer Erhöhung der Abschussrate geführt habe.

 

 

Herr Rietz weist nochmals auf die beabsichtigte Signalwirkung hin und übernimmt die vorgeschlagenen zwei Jahre als Förderungszeitraum.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Ab dem 01.08.2016 wird für das auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) erlegte Schwarzwild der Altersklassen 0 und 1 der eingereichte Wildursprungsschein als Antrag auf Gebühren und Auslagenbefreiung von der Trichinenuntersuchungsgebühr gewertet.

 

Diesem Antrag ist pauschal r die nächsten zwei Jahre stattzugegeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

0

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=8680&TOLFDNR=104864&selfaction=print