08.09.2016 - 3.9 Handwerkerparkausweis

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Wustrack (Bereich Verkehr und Technik) stellt die Mitteilungsvorlage anhand einer Präsentation vor. In Potsdam bedarf es keines gesonderten Handwerkerparkausweises, da das Parken für Handwerker hier bereits durch eine Ausnahmegenehmigung möglich ist.

Um diesen Umstand für Betroffene noch einmal deutlicher zu machen hat die Landeshauptstadt Potsdam in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer eine entsprechende Broschüre erarbeitet, die auf den Internetauftritten beider Institutionen zur Verfügung steht.

 

 

Der Ausschuss für Kima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung nimmt die Mitteilungsvorlage DS 16/SVV/0376 zur Kenntnis.

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