08.09.2016 - 3.3 Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Nuthestraße

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Jäkel bringt den Antrag ein und begründet ihn.

 

 

Herr Walter bringt folgenden Ergänzungsantrag ein und begründet ihn.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Untersuchungsbereich ist auf die gesamte Nuthestraße auszuweiten.“

 

 

Herr Jäkel spricht sich deutlich gegen den Ergänzungsantrag aus. Es solle bei dem im Antrag geforderten Abschnitt bleiben, auch um die Prüfdauer nicht unnötig zu verlängern.

 

 

Herr Linke spricht sich für den Ergänzungsantrag aus, um zu viele unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Nuthestraße zu verhindern, die in verschiedener Hinsicht nicht förderlich sind.

 

 

Herr Dr. Zöller spricht sich aufgrund klimatechnischer Belange sowie hinsichtlich der Belastung durch Feinstaub ebenfalls für den Ergänzungsantrag aus.

 

 

Herr Wustrack (Bereich Verkehr und Technik) weist darauf hin, dass hier der Landesbetrieb und nicht die Landeshauptstadt zuständig ist. Zudem liefen die im Antrag geforderten Untersuchungen bereits. Eine Berichterstattung kann im November 2016 erfolgen.

Zum Ergänzungsantrag weist er darauf hin, dass in Deutschland Geschwindigkeitssenkungen zur CO2-Minderung nicht vorgenommen werden dürften. r straßenverkehrsrechtliche Anordnungen habe die Stadtverordnetenversammlung (StVV) grundsätzlich keine Kompetenz. Die StVV nne demnach auch keine entsprechende Geschwindigkeitsanpassung beschließen. Zudem würden sich die Dauer sowie die Kosten für die Prüfung deutlich erhöhen. Er spricht sich gegen den Ergänzungsantrag aus.

 

 

Herr Jäkel bittet den Antragsteller des Ergänzungsantrages diesen zurückzuziehen und stattdessen einen gesonderten eigenen Antrag zu einzubringen.

 

 

Herr Linke kritisiert die Ausführungen der Verwaltung scharf. Wenn eine Geschwindigkeitssenkung aufgrund der Begründung CO2-Minderung nicht möglich sei, müsse eben eine andere Begründung gefunden werden, aufgrund derer die Senkung möglich gemacht werden könne.

 

 

Herr von Osten-Sacken hält eine solche Praxisr unredlich und verteidigt die Vorgehensweise der Verwaltung.

 

 

Herr Walter erlt den Ergänzungsantrag aufrecht.

 

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über den Ergänzungsantrag abstimmen.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Untersuchungsbereich ist auf die gesamte Nuthestraße auszuweiten.

 

Er wird mit 2:4:0 abgelehnt.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den ungeänderten Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich des Wohngebietes Am Stern in den Nachtstunden auf der Nuthestraße zu prüfen und die notwendigen Gespräche mit dem Land zu führen.

Die Stadtverordnetenversammlung  ist im November 2016 über den Stand zu informieren.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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